Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 erstellen lassen

Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 — normgerecht, aufmaßgenau und verständlich für jeden im Gebäude.

Flucht- und Rettungspläne zeigen im Notfall den schnellsten Weg nach draußen — und sind in vielen Objekten Pflicht: Die ASR A2.3 fordert sie überall dort, wo Lage, Ausdehnung oder Nutzung des Gebäudes es erfordern. Wir erstellen Ihre Pläne normgerecht nach DIN ISO 23601, auf Basis eines sauberen Aufmaßes vor Ort oder Ihrer aktuellen Grundrisse.

Was ist ein Flucht- und Rettungsplan?

Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein grafischer Plan, der die schnellstmögliche und sichere Evakuierung eines Gebäudes ermöglicht. Er zeigt Fluchtwege, Notausgänge, die Standorte von Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie die Sammelstelle im Freien – übersichtlich und nach genormten Symbolen dargestellt. Damit ergänzt der Flucht- und Rettungsplan die Brandschutzordnung und ist ein wesentlicher Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes.

Wichtig: Pläne müssen aktuell sein — nach Umbauten, Nutzungsänderungen oder geänderten Fluchtwegen sind sie anzupassen. Ein veralteter Plan an der Wand ist keine Erfüllung der Pflicht, sondern ein Haftungsrisiko.

Wann sind Flucht- und Rettungspläne vorgeschrieben?

Nach der ASR A1.3 sind Flucht- und Rettungspläne erforderlich, wenn die Arbeitsstätte mehr als zwei Stockwerke hat, wenn mehr als 20 Personen darin tätig sind, wenn besondere Gefahren wie Gefahrstoffe oder eine erhöhte Brandlast vorhanden sind oder wenn sich regelmäßig Betriebsfremde wie Besucher oder Kunden im Gebäude aufhalten. Auch für Versammlungsstätten, Schulen, Krankenhäuser, Hotels und Sonderbauten schreiben die Landesbauordnungen – darunter die Bauordnung NRW – Flucht- und Rettungspläne vor.

Anforderungen nach DIN ISO 23601

Die DIN ISO 23601 definiert die grafischen und inhaltlichen Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne. Dazu gehören genormte Symbole nach ISO 7010 in Form grüner Rettungszeichen, eine maßstabsgerechte oder schematische Grundrissdarstellung, die deutliche Hervorhebung des aktuellen Standorts („Sie sind hier“), klar erkennbare Fluchtwege in grüner Farbe sowie die Kennzeichnung von Feuerlöschern, Notfalltelefonen und Erste-Hilfe-Einrichtungen. Auch die Sammelstelle und die Kontaktdaten des Verantwortlichen müssen enthalten sein.

Wann müssen Flucht- und Rettungspläne aktualisiert werden?

Flucht- und Rettungspläne müssen aktualisiert werden bei Umbaumaßnahmen oder Änderungen der Raumaufteilung, bei der Verlagerung von Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Einrichtungen oder Notausgängen sowie bei Änderungen der Sammelstelle. Als Regelprüfung empfehlen wir eine Überprüfung alle zwei bis drei Jahre. Veraltete oder fehlerhafte Pläne sind im Ernstfall gefährlicher als gar keine Pläne, da sie in die Irre führen können.

Flucht- und Rettungspläne im Gesamtkonzept

Flucht- und Rettungspläne entfalten ihre volle Wirkung im Zusammenspiel mit den übrigen Brandschutzmaßnahmen. Sie greifen eng mit dem Feuerwehrplan ineinander und ergänzen die Brandschutzordnung. Gerne betrachten wir Ihren Brandschutz im Gesamtzusammenhang – einen Überblick über alle Leistungen finden Sie im Bereich Brandschutz.

So entstehen Ihre Pläne

1Unterlagen/Aufmaß — Grundrisse prüfen oder Aufmaß vor Ort.
2Planerstellung — Normgerechte Symbole, Laufwege, Sammelstellen.
3Abstimmung — Korrekturschleife mit Ihnen.
4Lieferung — Druckfertig und als Datei, auf Wunsch gerahmt montiert.

Aufmaße und Montage übernehmen wir schwerpunktmäßig im Raum Aachen, Düren und Heinsberg — auf Basis vorhandener Grundrisse erstellen wir Pläne bundesweit.

Weiterführende Informationen: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Was kosten Flucht- und Rettungspläne?

Diese Leistung hängt stark vom Objekt ab (Größe, Geschosse, Nutzung) — pauschale Preise wären unseriös. Deshalb: Kurz anfragen, Festpreis-Angebot innerhalb von 24 Stunden (Mo–Sa) erhalten. Ohne versteckte Kosten, ohne Verpflichtung.

Ihr Ansprechpartner

Bei uns arbeiten Sie direkt mit dem Inhaber zusammen: Stephan Rudolph, Sicherheitsingenieur mit Studienschwerpunkt vorbeugender und abwehrender Brandschutz sowie Arbeitssicherheit und aktiver Wachabteilungsführer bei der Berufsfeuerwehr. Diese Kombination aus Ingenieurwissen und Einsatzpraxis fließt in jede Leistung ein.

Sicherheitsingenieur (Schwerpunkt Brandschutz)Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)Aktiver Wachabteilungsführer BerufsfeuerwehrExplosionsschutzbeauftragter

Häufige Fragen zu Flucht- und Rettungsplänen

Grundsätzlich ein Plan pro Stockwerk, mindestens jedoch ein Plan je klar abgrenzbarem Nutzungsbereich. Der Plan muss gut sichtbar angebracht werden – üblicherweise im Eingangsbereich, an Fluren und in Aufenthaltsräumen.

Grundsätzlich ja, aber die Pläne müssen die Vorgaben der DIN ISO 23601 vollständig erfüllen. Fehlerhafte oder unvollständige Pläne werden bei Betriebsprüfungen beanstandet und können im Schadensfall haftungsrelevant sein. Wir empfehlen die professionelle Erstellung durch einen Fachkundigen.

Nach ASR A2.3 müssen Beschäftigte regelmäßig über den Inhalt der Flucht- und Rettungspläne und das Verhalten im Notfall unterwiesen werden – mindestens jährlich.

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