
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 erstellen lassen
Flucht- und Rettungspläne können im Notfall Leben retten und sind für die meisten Betriebe gesetzlich vorgeschrieben. Sie geben Mitarbeitenden und Besuchern im Ernstfall sofort Orientierung und zeigen den schnellsten sicheren Weg ins Freie. Das Ingenieurbüro Rudolph erstellt und aktualisiert Ihre Flucht- und Rettungspläne normgerecht nach DIN ISO 23601 und der ASR A1.3 – übersichtlich, rechtssicher und auf Ihr Gebäude zugeschnitten.
Was ist ein Flucht- und Rettungsplan?
Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein grafischer Plan, der die schnellstmögliche und sichere Evakuierung eines Gebäudes ermöglicht. Er zeigt Fluchtwege, Notausgänge, die Standorte von Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie die Sammelstelle im Freien – übersichtlich und nach genormten Symbolen dargestellt. Damit ergänzt der Flucht- und Rettungsplan die Brandschutzordnung und ist ein wesentlicher Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes.
Wann sind Flucht- und Rettungspläne vorgeschrieben?
Nach der ASR A1.3 sind Flucht- und Rettungspläne erforderlich, wenn die Arbeitsstätte mehr als zwei Stockwerke hat, wenn mehr als 20 Personen darin tätig sind, wenn besondere Gefahren wie Gefahrstoffe oder eine erhöhte Brandlast vorhanden sind oder wenn sich regelmäßig Betriebsfremde wie Besucher oder Kunden im Gebäude aufhalten. Auch für Versammlungsstätten, Schulen, Krankenhäuser, Hotels und Sonderbauten schreiben die Landesbauordnungen – darunter die Bauordnung NRW – Flucht- und Rettungspläne vor.
Anforderungen nach DIN ISO 23601
Die DIN ISO 23601 definiert die grafischen und inhaltlichen Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne. Dazu gehören genormte Symbole nach ISO 7010 in Form grüner Rettungszeichen, eine maßstabsgerechte oder schematische Grundrissdarstellung, die deutliche Hervorhebung des aktuellen Standorts („Sie sind hier“), klar erkennbare Fluchtwege in grüner Farbe sowie die Kennzeichnung von Feuerlöschern, Notfalltelefonen und Erste-Hilfe-Einrichtungen. Auch die Sammelstelle und die Kontaktdaten des Verantwortlichen müssen enthalten sein.
Wann müssen Flucht- und Rettungspläne aktualisiert werden?
Flucht- und Rettungspläne müssen aktualisiert werden bei Umbaumaßnahmen oder Änderungen der Raumaufteilung, bei der Verlagerung von Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Einrichtungen oder Notausgängen sowie bei Änderungen der Sammelstelle. Als Regelprüfung empfehlen wir eine Überprüfung alle zwei bis drei Jahre. Veraltete oder fehlerhafte Pläne sind im Ernstfall gefährlicher als gar keine Pläne, da sie in die Irre führen können.
Häufige Fragen zu Flucht- und Rettungsplänen
Wie viele Flucht- und Rettungspläne benötigt ein Gebäude?
Grundsätzlich ein Plan pro Stockwerk, mindestens jedoch ein Plan je klar abgrenzbarem Nutzungsbereich. Der Plan muss gut sichtbar angebracht werden – üblicherweise im Eingangsbereich, an Fluren und in Aufenthaltsräumen.
Können wir die Pläne selbst erstellen?
Grundsätzlich ja, aber die Pläne müssen die Vorgaben der DIN ISO 23601 vollständig erfüllen. Fehlerhafte oder unvollständige Pläne werden bei Betriebsprüfungen beanstandet und können im Schadensfall haftungsrelevant sein. Wir empfehlen die professionelle Erstellung durch einen Fachkundigen.
Wie oft müssen Mitarbeitende über die Pläne unterwiesen werden?
Nach ASR A2.3 müssen Beschäftigte regelmäßig über den Inhalt der Flucht- und Rettungspläne und das Verhalten im Notfall unterwiesen werden – mindestens jährlich.
Flucht- und Rettungspläne im Gesamtkonzept
Flucht- und Rettungspläne entfalten ihre volle Wirkung im Zusammenspiel mit den übrigen Brandschutzmaßnahmen. Sie greifen eng mit dem Feuerwehrplan ineinander und ergänzen die Brandschutzordnung. Gerne betrachten wir Ihren Brandschutz im Gesamtzusammenhang – einen Überblick über alle Leistungen finden Sie im Bereich Brandschutz.
Jetzt Flucht- und Rettungspläne anfragen
Wir erstellen Ihre Flucht- und Rettungspläne normgerecht und schnell. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück.
Weiterführende Informationen: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)