Explosionsschutz in industrieller Anlage

Explosionsschutzdokument erstellen – EX-Zonen & Schutzmaßnahmen

Überall dort, wo brennbare Gase, Dämpfe oder Stäube mit der Luft explosionsfähige Gemische bilden können, besteht eine ernste Explosionsgefahr. Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet Arbeitgeber in solchen Bereichen zur Erstellung eines Explosionsschutzdokuments. Das Ingenieurbüro Rudolph erstellt Ihr Explosionsschutzdokument fachkundig – mit vollständiger Zoneneinteilung, konkreten Schutzmaßnahmen und rechtssicherer Dokumentation nach GefStoffV und TRGS 720.

Was ist ein Explosionsschutzdokument?

Das Explosionsschutzdokument ist eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung, die speziell auf die Explosionsgefahr ausgerichtet ist. Es dokumentiert, ob und wo explosionsfähige Atmosphären auftreten können, teilt die betroffenen Bereiche in Zonen ein, legt die Schutzmaßnahmen fest und bestimmt, welche Arbeitsmittel in den Ex-Zonen eingesetzt werden dürfen. Es ist eng mit der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung und dem Gefahrstoffmanagement verbunden.

Für wen ist ein Explosionsschutzdokument Pflicht?

Ein Explosionsschutzdokument ist überall dort erforderlich, wo mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasen oder Stäuben umgegangen wird. Typische Betriebe sind Lackierereien, Tankstellen und Tanklager, chemische und pharmazeutische Betriebe, holzverarbeitende Betriebe, Mehlmühlen und Getreidelager, Kfz-Werkstätten sowie Galvanisierungsbetriebe. Die rechtliche Grundlage bildet die Gefahrstoffverordnung.

Zoneneinteilung im Überblick

Zonen für Gase, Dämpfe und Nebel (TRGS 720)

Für Gase, Dämpfe und Nebel gilt: Zone 0 bezeichnet Bereiche, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre dauernd oder häufig vorhanden ist. Zone 1 umfasst Bereiche, in denen sie gelegentlich auftritt, Zone 2 Bereiche, in denen sie nur selten und kurzzeitig vorkommt.

Zonen für Stäube (TRGS 727)

Für Stäube gilt analog: Zone 20 bezeichnet Bereiche mit dauernd oder häufig vorhandener Staubwolke, Zone 21 Bereiche mit gelegentlicher Staubwolke und Zone 22 Bereiche, in denen eine Staubwolke nur selten und kurzzeitig auftritt.

Unser Leistungsumfang

Wir übernehmen die vollständige Erstellung Ihres Explosionsschutzdokuments: die Bestandsaufnahme der verwendeten brennbaren Stoffe und Verfahren, die Beurteilung der Explosionsgefährdung, die Zoneneinteilung der gefährdeten Bereiche, die Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen, die Prüfung der eingesetzten Arbeitsmittel auf ATEX-Konformität sowie die Unterweisung der Mitarbeitenden in den Ex-Bereichen.

Häufige Fragen zum Explosionsschutzdokument

Wann muss das Explosionsschutzdokument aktualisiert werden?

Bei Änderungen der Arbeitsmittel, Stoffe oder Verfahren sowie nach Unfällen. Außerdem regelmäßig als Teil der Gefährdungsbeurteilung, empfohlen alle drei bis fünf Jahre.

Welche Bußgelder drohen bei fehlendem Explosionsschutzdokument?

Nach der Gefahrstoffverordnung können Verstöße mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Bei Unfällen kommen strafrechtliche Konsequenzen für verantwortliche Personen hinzu.

Was kostet die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments?

Das hängt von der Komplexität der Anlage und der Anzahl der Ex-Bereiche ab. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot.

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Wir erstellen Ihr Explosionsschutzdokument fachkundig und rechtssicher. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück.