Explosionsschutzdokument erstellen – EX-Zonen & Schutzmaßnahmen
Explosionsschutzdokument nach GefStoffV — erstellt vom Explosionsschutzbeauftragten, inklusive Zonenbewertung und Maßnahmenkonzept.
Wo brennbare Gase, Dämpfe oder Stäube auftreten können, verlangt die Gefahrstoffverordnung ein Explosionsschutzdokument — von der Lackiererei über die Schreinerei bis zum Batterieladeraum. Es bewertet die Explosionsgefährdungen, teilt Bereiche in Zonen ein und legt technische wie organisatorische Schutzmaßnahmen fest. Bei uns erstellt es ein ausgebildeter Explosionsschutzbeauftragter nach GefStoffV.
Was ist ein Explosionsschutzdokument?
Das Explosionsschutzdokument ist eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung, die speziell auf die Explosionsgefahr ausgerichtet ist. Es dokumentiert, ob und wo explosionsfähige Atmosphären auftreten können, teilt die betroffenen Bereiche in Zonen ein, legt die Schutzmaßnahmen fest und bestimmt, welche Arbeitsmittel in den Ex-Zonen eingesetzt werden dürfen. Es ist eng mit der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung und dem Gefahrstoffmanagement verbunden.
Rechtlicher Rahmen: Das Explosionsschutzdokument fordert § 6 Absatz 9 GefStoffV vor Aufnahme der Tätigkeit. Es muss aktualisiert werden, wenn sich Stoffe, Verfahren oder bauliche Gegebenheiten ändern. Viele Betriebe wissen nicht, dass schon ein einzelner Ladebereich für Staplerbatterien die Pflicht auslösen kann.
Für wen ist ein Explosionsschutzdokument Pflicht?
Ein Explosionsschutzdokument ist überall dort erforderlich, wo mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasen oder Stäuben umgegangen wird. Typische Betriebe sind Lackierereien, Tankstellen und Tanklager, chemische und pharmazeutische Betriebe, holzverarbeitende Betriebe, Mehlmühlen und Getreidelager, Kfz-Werkstätten sowie Galvanisierungsbetriebe. Die rechtliche Grundlage bildet die Gefahrstoffverordnung.
Zoneneinteilung im Überblick
Zonen für Gase, Dämpfe und Nebel (TRGS 720)
Für Gase, Dämpfe und Nebel gilt: Zone 0 bezeichnet Bereiche, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre dauernd oder häufig vorhanden ist. Zone 1 umfasst Bereiche, in denen sie gelegentlich auftritt, Zone 2 Bereiche, in denen sie nur selten und kurzzeitig vorkommt.
Zonen für Stäube (TRGS 727)
Für Stäube gilt analog: Zone 20 bezeichnet Bereiche mit dauernd oder häufig vorhandener Staubwolke, Zone 21 Bereiche mit gelegentlicher Staubwolke und Zone 22 Bereiche, in denen eine Staubwolke nur selten und kurzzeitig auftritt.
Unser Leistungsumfang
Wir übernehmen die vollständige Erstellung Ihres Explosionsschutzdokuments: die Bestandsaufnahme der verwendeten brennbaren Stoffe und Verfahren, die Beurteilung der Explosionsgefährdung, die Zoneneinteilung der gefährdeten Bereiche, die Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen, die Prüfung der eingesetzten Arbeitsmittel auf ATEX-Konformität sowie die Unterweisung der Mitarbeitenden in den Ex-Bereichen.
Ihr Explosionsschutzdokument — digital erstellt, persönlich geprüft
Schneller und kostengünstiger als klassische Erstellung — bei gleichbleibend hoher Qualität, denn jedes Dokument wird von einem Sicherheitsingenieur geprüft und freigegeben.

Was kostet ein Explosionsschutzdokument?
Diese Leistung hängt stark vom Objekt ab (Größe, Geschosse, Nutzung) — pauschale Preise wären unseriös. Deshalb: Kurz anfragen, Festpreis-Angebot innerhalb von 24 Stunden (Mo–Sa) erhalten. Ohne versteckte Kosten, ohne Verpflichtung.
Ihr Ansprechpartner
Bei uns arbeiten Sie direkt mit dem Inhaber zusammen: Stephan Rudolph, Sicherheitsingenieur mit Studienschwerpunkt vorbeugender und abwehrender Brandschutz sowie Arbeitssicherheit und aktiver Wachabteilungsführer bei der Berufsfeuerwehr. Diese Kombination aus Ingenieurwissen und Einsatzpraxis fließt in jede Leistung ein.
Häufige Fragen zum Explosionsschutzdokument
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