Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen – Rechtssicher & Professionell

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Pflicht Nummer eins im Arbeitsschutz — wir erstellen sie rechtssicher, praxisnah und ohne unnötige Bürokratie.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament des betrieblichen Arbeitsschutzes: § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber — bereits ab dem ersten Beschäftigten —, die Gefährdungen aller Tätigkeiten zu beurteilen und Schutzmaßnahmen festzulegen. Wir übernehmen das für Sie: systematisch, dokumentiert und so formuliert, dass Ihre Mitarbeiter die Maßnahmen auch verstehen.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen, denen Beschäftigte bei der Arbeit ausgesetzt sind — verpflichtend für jeden Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten nach § 5 Arbeitsschutzgesetz.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine strukturierte Analyse aller Gefährdungen, denen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ausgesetzt sein können. Sie ist kein einmaliger Akt, sondern ein fortlaufender Prozess: Gefährdungen ermitteln, bewerten, Maßnahmen ableiten, Wirksamkeit prüfen und bei Bedarf anpassen. Ab fünf Beschäftigten muss die Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentiert werden – das schreibt das Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich vor.

Rechtlicher Rahmen: §§ 5–6 ArbSchG fordern Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Sie muss aktualisiert werden, wenn sich Arbeitsverfahren, Maschinen oder Stoffe ändern — und nach Unfällen oder Beinaheunfällen. Fehlt sie, drohen Bußgelder und im Schadenfall persönliche Haftung der Geschäftsführung.

Was wird in der Gefährdungsbeurteilung beurteilt?

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz umfasst die Gefährdungsbeurteilung mindestens folgende Bereiche:

  • Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte – Beleuchtung, Klima, Lärm, Platzverhältnisse
  • Physische Belastungen – Heben, Tragen, einseitige Körperhaltungen
  • Gefahrstoffe sowie biologische und physikalische Einwirkungen
  • Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen
  • Arbeitsorganisation und Arbeitszeit
  • Psychische Belastungen – Zeitdruck, Führungsverhalten, soziale Belastungen
  • Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten

Unser Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung

Wir gehen strukturiert und nachvollziehbar vor. Zunächst begehen wir gemeinsam mit Ihren Führungskräften und Mitarbeitenden die Arbeitsplätze. Anschließend identifizieren wir systematisch alle Gefährdungen je Tätigkeit und bewerten das Risiko aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des möglichen Schadens. Daraus leiten wir Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip ab – Substitution vor technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen. Alles wird rechtssicher dokumentiert. Abschließend prüfen wir die Wirksamkeit der Maßnahmen und schreiben die Gefährdungsbeurteilung bei Änderungen fort. Auf Basis der Ergebnisse erstellen wir auf Wunsch auch die passenden Betriebsanweisungen.

Wann muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Eine Gefährdungsbeurteilung muss aktuell gehalten werden. Eine Aktualisierung ist erforderlich bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Maschinen, bei Änderungen von Arbeitsstoffen oder Arbeitsverfahren, nach einem Arbeitsunfall oder Beinahe-Unfall sowie bei Umstrukturierungen oder neuen Tätigkeiten. Als Regelaktualisierung empfehlen wir eine Überprüfung mindestens alle drei bis fünf Jahre. Die laufende Pflege übernehmen wir gerne im Rahmen unserer Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

DIGITAL

Ihre Gefährdungsbeurteilung — digital erstellt, persönlich geprüft

1Anfrage — Unverbindlich per Formular, E-Mail oder Telefon.
2Angebot — Festpreis innerhalb von 24 Stunden – sonntags ausgenommen.
3Online-Fragenkatalog — Sie beantworten verständliche Fragen — ohne Fachwissen, ca. 20–30 Minuten.
4Fertige Dokumente — Von uns erstellt und ingenieurfachlich geprüft.

Schneller und kostengünstiger als klassische Erstellung — bei gleichbleibend hoher Qualität, denn jedes Dokument wird von einem Sicherheitsingenieur geprüft und freigegeben.

Online-Fragenkatalog des Ingenieurbüros Rudolph zur Erstellung einer Brandschutzordnung

Standardisierte Tätigkeiten beurteilen wir vollständig digital — bundesweit. Wo eine Begehung sinnvoll ist, kommen wir zu Ihnen: schwerpunktmäßig im Raum Aachen, Düren und Heinsberg, weitere Regionen nach Absprache.

Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung?

349 € Festpreis je Tätigkeitsbereich (netto zzgl. USt.) — erstellt über unseren digitalen Fragenkatalog, geprüft und unterschrieben von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Ein Tätigkeitsbereich ist z. B. „Büro“, „Lager“ oder „Werkstatt“; die meisten Kleinbetriebe kommen mit ein bis drei Bereichen aus.

Mehrere Bereiche? Der Kalkulator zeigt Ihnen den Gesamtpreis in zwei Minuten.

Ihr Ansprechpartner

Bei uns arbeiten Sie direkt mit dem Inhaber zusammen: Stephan Rudolph, Sicherheitsingenieur mit Studienschwerpunkt vorbeugender und abwehrender Brandschutz sowie Arbeitssicherheit und aktiver Wachabteilungsführer bei der Berufsfeuerwehr. Diese Kombination aus Ingenieurwissen und Einsatzpraxis fließt in jede Leistung ein.

Sicherheitsingenieur (Schwerpunkt Brandschutz)Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)Aktiver Wachabteilungsführer BerufsfeuerwehrExplosionsschutzbeauftragter

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung

Grundsätzlich eine Beurteilung pro Tätigkeit oder Arbeitsplatz, nicht pro Mitarbeiter. Ähnliche Tätigkeiten können zusammengefasst werden. Ein Bürobetrieb mit 20 Mitarbeitenden hat üblicherweise fünf bis zehn Beurteilungen, ein produzierender Betrieb deutlich mehr.

Bei einer Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft oder das Amt für Arbeitsschutz drohen Bußgelder. Im Schadensfall entfällt zudem ein wichtiger Nachweis der Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers, was strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

Ja. Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1 sehen die Beteiligung der Beschäftigten ausdrücklich vor. Ihr Praxiswissen verbessert die Qualität der Beurteilung erheblich und erhöht die Akzeptanz der Maßnahmen.

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