
Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen – Rechtssicher & Professionell
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes und für jeden Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben. Sie ermittelt systematisch, welchen Gefährdungen Ihre Beschäftigten ausgesetzt sind, und legt die passenden Schutzmaßnahmen fest. Das Ingenieurbüro Rudolph erstellt Ihre Gefährdungsbeurteilung praxisnah, vollständig und rechtssicher dokumentiert – nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und unter Einbeziehung der psychischen Belastungen.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine strukturierte Analyse aller Gefährdungen, denen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ausgesetzt sein können. Sie ist kein einmaliger Akt, sondern ein fortlaufender Prozess: Gefährdungen ermitteln, bewerten, Maßnahmen ableiten, Wirksamkeit prüfen und bei Bedarf anpassen. Ab fünf Beschäftigten muss die Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentiert werden – das schreibt das Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich vor.
Was wird in der Gefährdungsbeurteilung beurteilt?
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz umfasst die Gefährdungsbeurteilung mindestens folgende Bereiche:
- Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte – Beleuchtung, Klima, Lärm, Platzverhältnisse
- Physische Belastungen – Heben, Tragen, einseitige Körperhaltungen
- Gefahrstoffe sowie biologische und physikalische Einwirkungen
- Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen
- Arbeitsorganisation und Arbeitszeit
- Psychische Belastungen – Zeitdruck, Führungsverhalten, soziale Belastungen
- Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
Unser Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung
Wir gehen strukturiert und nachvollziehbar vor. Zunächst begehen wir gemeinsam mit Ihren Führungskräften und Mitarbeitenden die Arbeitsplätze. Anschließend identifizieren wir systematisch alle Gefährdungen je Tätigkeit und bewerten das Risiko aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des möglichen Schadens. Daraus leiten wir Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip ab – Substitution vor technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen. Alles wird rechtssicher dokumentiert. Abschließend prüfen wir die Wirksamkeit der Maßnahmen und schreiben die Gefährdungsbeurteilung bei Änderungen fort. Auf Basis der Ergebnisse erstellen wir auf Wunsch auch die passenden Betriebsanweisungen.
Wann muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Eine Gefährdungsbeurteilung muss aktuell gehalten werden. Eine Aktualisierung ist erforderlich bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Maschinen, bei Änderungen von Arbeitsstoffen oder Arbeitsverfahren, nach einem Arbeitsunfall oder Beinahe-Unfall sowie bei Umstrukturierungen oder neuen Tätigkeiten. Als Regelaktualisierung empfehlen wir eine Überprüfung mindestens alle drei bis fünf Jahre. Die laufende Pflege übernehmen wir gerne im Rahmen unserer Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung
Wie viele Gefährdungsbeurteilungen braucht ein Betrieb?
Grundsätzlich eine Beurteilung pro Tätigkeit oder Arbeitsplatz, nicht pro Mitarbeiter. Ähnliche Tätigkeiten können zusammengefasst werden. Ein Bürobetrieb mit 20 Mitarbeitenden hat üblicherweise fünf bis zehn Beurteilungen, ein produzierender Betrieb deutlich mehr.
Was passiert, wenn wir keine Gefährdungsbeurteilung haben?
Bei einer Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft oder das Amt für Arbeitsschutz drohen Bußgelder. Im Schadensfall entfällt zudem ein wichtiger Nachweis der Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers, was strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Müssen Mitarbeitende einbezogen werden?
Ja. Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1 sehen die Beteiligung der Beschäftigten ausdrücklich vor. Ihr Praxiswissen verbessert die Qualität der Beurteilung erheblich und erhöht die Akzeptanz der Maßnahmen.
Jetzt Gefährdungsbeurteilung anfragen
Wir erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilung systematisch, vollständig und rechtssicher. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück.