Brandschutzbegehung
Brandschutzbegehung mit dem Blick des Praktikers: Wir finden die Schwachstellen, bevor es Behörde, Versicherer — oder ein Feuer — tun.
Zugehängte Fluchtwege, festgekeilte Brandschutztüren, überbrückte Meldeanlagen: Die meisten Brandrisiken entstehen im Alltag — schleichend und unbemerkt. Eine regelmäßige Brandschutzbegehung deckt diese Mängel systematisch auf. Sie erhalten einen priorisierten Bericht mit klaren Maßnahmen statt einer bloßen Mängelliste.
Was ist eine Brandschutzbegehung?
Bei einer Brandschutzbegehung wird Ihr Betrieb systematisch auf Brandschutzmängel überprüft. Geprüft wird sowohl der bauliche Brandschutz (etwa Brandschutztüren, Abschottungen, Flucht- und Rettungswege) als auch der organisatorische und technische Brandschutz (etwa Kennzeichnung, Unterweisungsstand, Löscheinrichtungen).
In der Regel ist die regelmäßige Begehung eine der Kernaufgaben eines Brandschutzbeauftragten; sie kann jedoch ebenso eigenständig durch eine fachkundige Person beauftragt werden.
Gut zu wissen: Als aktiver Wachabteilungsführer der Berufsfeuerwehr sehen wir Objekte so, wie sie im Einsatz wirklich sind. Diese Erfahrung fließt in jede Begehung ein — wir bewerten nicht nur nach Papierlage, sondern nach Einsatzrealität.
Ist eine Brandschutzbegehung Pflicht?
Eine einheitlich benannte „Begehungspflicht“ gibt es nicht – die Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A2.2, häufig auch aus Auflagen der Bauaufsicht und des Sachversicherers. Wer keine dokumentierte Begehung vorweisen kann, trägt im Schadens- oder Prüffall ein erhebliches Haftungsrisiko.
Was wird bei einer Brandschutzbegehung geprüft?
- Flucht- und Rettungswege — freigehalten, ausreichend breit, gekennzeichnet und beleuchtet?
- Feuerlöscheinrichtungen — vorhanden, geprüft, zugänglich und richtig positioniert?
- Brandschutztüren und -abschlüsse — schließen selbsttätig, Dichtungen intakt, nicht verkeilt?
- Brandschutzordnung und Kennzeichnung — aktuell, ausgehängt, Rettungszeichen lesbar?
- Elektrische Anlagen — keine sichtbaren Mängel, keine überlasteten Mehrfachsteckdosen?
- Lagerung von Gefahrstoffen — normgerecht und getrennt von Zündquellen?
- Brandlasten — keine unnötigen brennbaren Materialien in Fluren und Treppenhäusern?
- Brandmelde-, Sprinkler- und RWA-Anlagen — unbeschädigt, zugänglich, wartungsdokumentiert?
Jeder Befund wird bewertet, mit Foto und Fundort festgehalten und mit einer konkreten Maßnahmenempfehlung versehen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mängel erkennen, bevor es brennt
Schwachstellen werden systematisch aufgedeckt und priorisiert, statt erst im Ernstfall sichtbar zu werden.
Rechtssicherer Nachweis
Ein lückenloses Protokoll belegt Ihre Sorgfaltspflicht gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaft und Versicherer.
Neutraler Blick von außen
Keine Betriebsblindheit: Wir bewerten unabhängig und mit feuerwehrtechnischer Praxiserfahrung.
Konkrete Maßnahmen statt Mängelliste
Jeder Befund kommt mit Empfehlung und Frist – Sie wissen sofort, was zu tun ist.
Wie oft sollte eine Brandschutzbegehung stattfinden?
Für Büro- und Verwaltungsbetriebe wird mindestens eine Begehung pro Jahr empfohlen, für Industrie- und Produktionsbetriebe mindestens zwei. Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung sollten häufiger begangen werden. Zusätzlich sind anlassbezogene Begehungen nach Umbauten oder Nutzungsänderungen sinnvoll.
Warum die Dokumentation entscheidend ist
Die Dokumentation ist der eigentliche rechtliche Wert: Sie ist der Nachweis, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht als Arbeitgeber nachgekommen sind. Wir erstellen ein vollständiges, revisionssicheres Protokoll mit allen Feststellungen, einer Risikobewertung und konkreten Maßnahmenempfehlungen inklusive Fristen – aus einer Hand und mit einem festen Ansprechpartner.
Für welche Unternehmen und Objekte?
Wir führen Brandschutzbegehungen bundesweit durch. Besonders relevant für Produktions- und Industriebetriebe, Lager- und Logistikflächen, Verkaufs- und Versammlungsstätten, Hotels, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen sowie größere Bürogebäude.
So läuft eine Brandschutzbegehung ab
Begehungen führen wir schwerpunktmäßig im Raum Aachen, Düren und Heinsberg durch — bundesweite Termine nach Absprache.
Ihr Ansprechpartner
Bei uns arbeiten Sie direkt mit dem Inhaber zusammen: Stephan Rudolph, Sicherheitsingenieur mit Studienschwerpunkt vorbeugender und abwehrender Brandschutz sowie Arbeitssicherheit und aktiver Wachabteilungsführer bei der Berufsfeuerwehr. Diese Kombination aus Ingenieurwissen und Einsatzpraxis fließt in jede Leistung ein.
Häufige Fragen zur Brandschutzbegehung
Rechtsgrundlage: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) i. V. m. ASR A2.2
Passende Leistungen
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Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen — Sie erhalten unsere Antwort innerhalb von 24 Stunden – sonntags ausgenommen.
