Brandschutzbegehung
Systematische Brandschutzbegehung für Ihr Unternehmen – Mängel erkennen, rechtssicher dokumentieren, Haftungsrisiken senken.
Ein wirksamer Brandschutz zeigt sich nicht auf dem Papier, sondern im Betrieb selbst – an freigehaltenen Fluchtwegen, funktionsfähigen Brandschutztüren und einsatzbereiten Löscheinrichtungen. Genau das überprüft die Brandschutzbegehung: Sie deckt Mängel auf, bevor sie im Ernstfall gefährlich werden, und liefert Ihnen den dokumentierten Nachweis, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht als Arbeitgeber nachgekommen sind.
Wir führen die Begehung systematisch durch – mit dem geschulten Blick eines Sicherheitsingenieurs und der Praxiserfahrung aus dem aktiven Feuerwehrdienst.
Was ist eine Brandschutzbegehung?
Bei einer Brandschutzbegehung wird Ihr Betrieb systematisch auf Brandschutzmängel überprüft. Geprüft wird sowohl der bauliche Brandschutz (etwa Brandschutztüren, Abschottungen, Flucht- und Rettungswege) als auch der organisatorische und technische Brandschutz (etwa Kennzeichnung, Unterweisungsstand, Löscheinrichtungen).
In der Regel ist die regelmäßige Begehung eine der Kernaufgaben eines Brandschutzbeauftragten; sie kann jedoch ebenso eigenständig durch eine fachkundige Person beauftragt werden.
Ist eine Brandschutzbegehung Pflicht?
Eine einheitlich benannte „Begehungspflicht“ gibt es nicht – die Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A2.2, häufig auch aus Auflagen der Bauaufsicht und des Sachversicherers. Wer keine dokumentierte Begehung vorweisen kann, trägt im Schadens- oder Prüffall ein erhebliches Haftungsrisiko.
Was wird bei einer Brandschutzbegehung geprüft?
- Flucht- und Rettungswege — freigehalten, ausreichend breit, gekennzeichnet und beleuchtet?
- Feuerlöscheinrichtungen — vorhanden, geprüft, zugänglich und richtig positioniert?
- Brandschutztüren und -abschlüsse — schließen selbsttätig, Dichtungen intakt, nicht verkeilt?
- Brandschutzordnung und Kennzeichnung — aktuell, ausgehängt, Rettungszeichen lesbar?
- Elektrische Anlagen — keine sichtbaren Mängel, keine überlasteten Mehrfachsteckdosen?
- Lagerung von Gefahrstoffen — normgerecht und getrennt von Zündquellen?
- Brandlasten — keine unnötigen brennbaren Materialien in Fluren und Treppenhäusern?
- Brandmelde-, Sprinkler- und RWA-Anlagen — unbeschädigt, zugänglich, wartungsdokumentiert?
Jeder Befund wird bewertet, mit Foto und Fundort festgehalten und mit einer konkreten Maßnahmenempfehlung versehen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
🔍 Mängel erkennen, bevor es brennt
Schwachstellen werden systematisch aufgedeckt und priorisiert, statt erst im Ernstfall sichtbar zu werden.
📋 Rechtssicherer Nachweis
Ein lückenloses Protokoll belegt Ihre Sorgfaltspflicht gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaft und Versicherer.
👁️ Neutraler Blick von außen
Keine Betriebsblindheit: Wir bewerten unabhängig und mit feuerwehrtechnischer Praxiserfahrung.
✅ Konkrete Maßnahmen statt Mängelliste
Jeder Befund kommt mit Empfehlung und Frist – Sie wissen sofort, was zu tun ist.
Wie oft sollte eine Brandschutzbegehung stattfinden?
Für Büro- und Verwaltungsbetriebe wird mindestens eine Begehung pro Jahr empfohlen, für Industrie- und Produktionsbetriebe mindestens zwei. Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung sollten häufiger begangen werden. Zusätzlich sind anlassbezogene Begehungen nach Umbauten oder Nutzungsänderungen sinnvoll.
Warum die Dokumentation entscheidend ist
Die Dokumentation ist der eigentliche rechtliche Wert: Sie ist der Nachweis, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht als Arbeitgeber nachgekommen sind. Wir erstellen ein vollständiges, revisionssicheres Protokoll mit allen Feststellungen, einer Risikobewertung und konkreten Maßnahmenempfehlungen inklusive Fristen – aus einer Hand und mit einem festen Ansprechpartner.
Für welche Unternehmen und Objekte?
Wir führen Brandschutzbegehungen bundesweit durch. Besonders relevant für Produktions- und Industriebetriebe, Lager- und Logistikflächen, Verkaufs- und Versammlungsstätten, Hotels, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen sowie größere Bürogebäude.
Schnell vor Ort in der Region
Im Raum Aachen, Düren und Heinsberg sind wir besonders schnell vor Ort. Bundesweit stimmen wir Termine für überregionale Standorte effizient ab.
So läuft eine Brandschutzbegehung ab
1
Erstgespräch
Wir klären Ihren Bedarf, die Auflagenlage und den sinnvollen Begehungsrhythmus.
2
Begehung vor Ort
Systematische Prüfung aller relevanten Bereiche, Befunde mit Fundort und Foto erfasst.
3
Protokoll & Maßnahmen
Revisionssicheres Protokoll mit Risikobewertung, Empfehlungen und Fristen.
4
Umsetzung & Wiedervorlage
Auf Wunsch begleiten wir die Mängelbeseitigung und prüfen die Wirksamkeit bei der nächsten Begehung.
Ihre Brandschutzbegehung wird von einem Sicherheitsingenieur mit Studienschwerpunkt Brandschutz und Arbeitssicherheit durchgeführt – zugleich aktiver Wachabteilungsführer bei der Berufsfeuerwehr. Das bedeutet für Sie: fundiertes Ingenieurwissen und echte Einsatzerfahrung in einem.
Qualifikationen: Sicherheitsingenieur (Schwerpunkt Brandschutz) · Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) · Aktiver Wachabteilungsführer Berufsfeuerwehr · Explosionsschutzbeauftragter
Häufige Fragen zur Brandschutzbegehung
Wer darf Brandschutzbegehungen durchführen?
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die beauftragte Person über ausreichende Fachkenntnis verfügt. In der Praxis empfiehlt sich ein Sicherheitsingenieur oder Brandschutzingenieur, der die einschlägigen Normen (ASR A2.2, DIN 14096, LBO) kennt und auch vor Behörden und Versicherungen als kompetenter Ansprechpartner auftreten kann.
Wie oft muss eine Brandschutzbegehung stattfinden?
Die ArbStättV und ASR A2.2 schreiben regelmäßige Überprüfungen vor, ohne eine starre Frist zu nennen. Als Faustregel gilt: jährlich für Standardbetriebe, halbjährlich für erhöhtes Risiko (z. B. Holzverarbeitung, Chemie), unterjährlich nach Umbaumaßnahmen oder Nutzungsänderungen. Ihr individueller Rhythmus wird im Erstgespräch festgelegt.
Was kostet eine externe Brandschutzbegehung?
Die Kosten richten sich nach Objektgröße, Komplexität und Anfahrt. Wir erstellen nach einem kurzen Erstgespräch ein transparentes Angebot – in der Regel auf Stundenbasis oder als Pauschalpreis. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.
Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?
Alle Befunde werden im Begehungsprotokoll dokumentiert, priorisiert (sofortiger Handlungsbedarf, mittelfristig, empfohlen) und mit konkreten Maßnahmen hinterlegt. Auf Wunsch unterstützen wir bei der Kommunikation mit Behörden und Versicherungen sowie bei der Umsetzungsbegleitung.
Gilt das Protokoll als Nachweis gegenüber der Behörde?
Ja. Das revisionssichere Protokoll dokumentiert den Prüfzeitpunkt, den Prüfer, die vorgefundenen Mängel und die vereinbarten Abhilfemaßnahmen. Es eignet sich als Nachweis der Pflichterfüllung nach ArbStättV und LBO gegenüber Aufsichtsbehörden, Versicherungen und im Schadensfall.
Passende Leistungen
Brandschutzordnung
Pflichtdokument nach DIN 14096 – individuell für Ihr Objekt erstellt.
Flucht- und Rettungsplan
Normgerechte Pläne nach ASR A2.3 und ISO 23601 für alle Gebäudetypen.
Brandschutzunterweisung
Jährlich Pflicht – als Präsenz- oder Online-Unterweisung, rechtssicher dokumentiert.
Rechtsgrundlage: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) i. V. m. ASR A2.2
Brandschutzbegehung jetzt beauftragen
Wir dokumentieren Mängel, bewerten Risiken und liefern ein revisionssicheres Protokoll. Antwort innerhalb von 24 Stunden – sonntags ausgenommen.