Arbeitsschutzunterweisung & Sicherheitsunterweisung – Ihre Pflichten erfüllen
Arbeitsschutz-Unterweisungen nach § 12 ArbSchG — rechtssicher dokumentiert, online oder vor Ort, ohne Produktivitätsverlust.
Unterweisungen sind Pflicht — mindestens jährlich, zusätzlich bei Einstellung, neuen Aufgaben, neuen Arbeitsmitteln und nach Unfällen. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 1 fordern sie ausdrücklich, und ohne dokumentierte Unterweisung steht im Schadenfall schnell der Vorwurf des Organisationsverschuldens im Raum. Wir erstellen Ihre Unterweisungsinhalte, führen sie durch und liefern die lückenlose Dokumentation.
Was ist eine Sicherheitsunterweisung?
Eine Unterweisung ist die gezielte, arbeitsplatzbezogene Anleitung und Belehrung von Mitarbeitenden über die Gefährdungen ihrer Tätigkeit und die notwendigen Schutzmaßnahmen. Sie muss vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden und regelmäßig wiederholt werden – in der Regel jährlich, in Risikobereichen häufiger. Grundlage jeder Unterweisung sind die Gefährdungsbeurteilung und die zugehörigen Betriebsanweisungen.
Gut zu wissen: Elektronische Unterweisungen sind zulässig, wenn die Inhalte arbeitsplatzbezogen sind, das Verständnis geprüft wird und Beschäftigte Rückfragen stellen können. Genau so ist unser Online-Format aufgebaut — die Wirksamkeit bleibt gewährleistet, die Dokumentation entsteht automatisch.
Inhalte einer Arbeitsschutzunterweisung
Eine wirksame Unterweisung umfasst die Gefahren am konkreten Arbeitsplatz und bei der ausgeübten Tätigkeit, den richtigen Umgang mit Arbeitsmitteln und Maschinen, den Umgang mit Gefahrstoffen auf Basis der Betriebsanweisungen, die Erste-Hilfe-Maßnahmen und das Verhalten im Notfall, die Flucht- und Rettungswege sowie die Standorte der Feuerlöscher, den richtigen Einsatz persönlicher Schutzausrüstung und die sicherheitsrelevanten Besonderheiten Ihrer Branche.
Wann sind Unterweisungen vorgeschrieben?
Unterweisungen sind in mehreren Situationen verpflichtend: bei der Neueinstellung vor Aufnahme der Tätigkeit, bei der Versetzung auf einen neuen Arbeitsplatz, bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe, als jährliche Wiederholung für alle Mitarbeitenden sowie anlassbezogen nach Unfällen oder Sicherheitsvorfällen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeitenden jederzeit über die aktuellen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen informiert sind.
Warum die Dokumentation unverzichtbar ist
Die Dokumentation ist der rechtliche Nachweis für durchgeführte Unterweisungen. Bei Arbeitsunfällen, Betriebsprüfungen oder strafrechtlichen Verfahren kann der Arbeitgeber nur dann seine Sorgfaltspflicht belegen, wenn die Unterweisungen schriftlich mit Datum, Inhalt und Unterschrift der Teilnehmenden dokumentiert sind. Wir erstellen für jede Unterweisung revisionssichere Teilnahmeprotokolle, die diesen Anforderungen entsprechen.
Unterweisen ohne Stillstand: online, nachweisbar, planbar
Planbare Logistik
Theorie absolviert jeder Mitarbeiter flexibel am Bildschirm.
Kürzerer Präsenztermin
Vor Ort nur noch die praktische Übung.
Volle Rechtskonformität
Dokumentierte Teilnahme, Nachweise für Ihre Unterlagen.
Jeder Mitarbeiter absolviert seine Unterweisung, wenn es in den Arbeitsablauf passt — Sie erhalten die Teilnahmenachweise gesammelt für Ihre Unterlagen.
Ihr Ansprechpartner
Bei uns arbeiten Sie direkt mit dem Inhaber zusammen: Stephan Rudolph, Sicherheitsingenieur mit Studienschwerpunkt vorbeugender und abwehrender Brandschutz sowie Arbeitssicherheit und aktiver Wachabteilungsführer bei der Berufsfeuerwehr. Diese Kombination aus Ingenieurwissen und Einsatzpraxis fließt in jede Leistung ein.
Häufige Fragen zur Arbeitsschutzunterweisung
Passende Leistungen
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