Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) beauftragen

Jedes Unternehmen mit Beschäftigten ist gesetzlich verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Die externe Lösung ist dabei für viele Betriebe die wirtschaftlichste Wahl: kein Personalaufwand, keine Ausbildungskosten, immer aktuelles Fachwissen. Das Ingenieurbüro Rudolph übernimmt als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit die komplette sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens – rechtssicher nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2.

Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit – kurz Sifa – berät Arbeitgeber und Führungskräfte in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Sie ist keine Kontrollinstanz, sondern ein kompetenter Partner der Geschäftsführung. Ihre Aufgaben sind im Arbeitssicherheitsgesetz geregelt und reichen von der Beratung über die Begehung der Arbeitsstätten bis zur Mitwirkung an Gefährdungsbeurteilungen und der Untersuchung von Arbeitsunfällen.

Unsere Leistungen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Als Ihre externe Sifa übernehmen wir alle Aufgaben der sicherheitstechnischen Betreuung:

  • Beratung der Geschäftsführung und Führungskräfte in allen Fragen der Arbeitssicherheit
  • Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Begehungen der Arbeitsstätten und Betriebsbereiche mit Dokumentation
  • Mitwirkung bei der Planung von Arbeitsstätten und Arbeitsverfahren
  • Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen
  • Beratung zur Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
  • Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA)
  • Erstellung und Pflege der Arbeitsschutzdokumentation

Wer braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Jedes Unternehmen in Deutschland ist unabhängig von Branche und Größe zur Bestellung einer Sifa verpflichtet. Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet zwischen der Regelbetreuung ab zehn Beschäftigten mit festen jährlichen Einsatzzeiten und der alternativen bedarfsorientierten Betreuung für Betriebe bis 50 Beschäftigte. Welches Modell für Sie gilt und welcher Betreuungsumfang sich daraus ergibt, ermitteln wir gemeinsam in einem kostenlosen Erstgespräch.

Vorteile der externen sicherheitstechnischen Betreuung

Die externe Betreuung bietet handfeste Vorteile: Sie sparen die Qualifizierungskosten, denn die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit umfasst rund 1.400 Stunden. Sie profitieren von stets aktuellem Fachwissen, ohne selbst in Fortbildungen investieren zu müssen. Ein neutraler Blick von außen deckt Schwachstellen auf, die intern oft übersehen werden. Die Vergütung ist transparent und planbar, ohne Gemeinkosten oder Sozialabgaben. Und Sie haben sofort eine einsatzbereite Fachkraft, ohne Recruiting und Einarbeitungszeit. Auch die Betriebsanweisungen und die Unterweisungen Ihrer Mitarbeitenden können wir im Rahmen der Betreuung übernehmen.

Häufige Fragen zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wie oft muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb sein?

Das hängt von Betriebsgröße und Branche ab. Nach der DGUV Vorschrift 2 ergibt sich die Mindesteinsatzzeit aus einem branchenspezifischen Betreuungsrichtwert multipliziert mit der Mitarbeiterzahl. Wir ermitteln den genauen Bedarf gemeinsam mit Ihnen.

Kann die externe Sifa am Arbeitsschutzausschuss teilnehmen?

Ja. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nehmen wir auf Wunsch aktiv am Arbeitsschutzausschuss Ihres Unternehmens teil, wie es das Arbeitssicherheitsgesetz vorsieht.

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Kosten richten sich nach Mitarbeiterzahl, Betriebsgröße und Leistungsumfang. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot. Details finden Sie auf unserer Kostenseite.

Jetzt externe Fachkraft für Arbeitssicherheit anfragen

Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens – rechtssicher, zuverlässig und persönlich. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück.