
Gefahrstoffmanagement – Rechtssicherer Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb
In vielen Unternehmen werden täglich Gefahrstoffe verwendet, oft ohne dass alle rechtlichen Pflichten vollständig erfüllt sind. Die Gefahrstoffverordnung und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe stellen detaillierte Anforderungen. Das Ingenieurbüro Rudolph begleitet Sie beim Aufbau eines vollständigen Gefahrstoffmanagements – von der Bestandsaufnahme über das Gefahrstoffverzeichnis bis zur revisionssicheren Dokumentation.
Was gehört zum Gefahrstoffmanagement?
Gefahrstoffverzeichnis
Das Gefahrstoffverzeichnis ist die zentrale Übersicht aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe und nach der Gefahrstoffverordnung für jeden Betrieb Pflicht, der Gefahrstoffe einsetzt. Es enthält Handelsnamen, Zusammensetzung, Einstufung, eingesetzte Mengen, Lagerorte und Verweise auf die Sicherheitsdatenblätter.
Sicherheitsdatenblätter
Für jeden Gefahrstoff muss ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt vorliegen. Wir prüfen, ob die bei Ihnen vorhandenen Sicherheitsdatenblätter aktuell und vollständig sind, und beschaffen fehlende Unterlagen.
Substitutionsprüfung
Die Gefahrstoffverordnung schreibt vor zu prüfen, ob gefährliche Gefahrstoffe durch weniger gefährliche Alternativen ersetzt werden können. Wir dokumentieren diese Substitutionsprüfung ordnungsgemäß und rechtssicher.
Lagerung nach TRGS 510
Die TRGS 510 regelt die Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen. Wir prüfen Ihre Lagerräume und -einrichtungen und geben konkrete Empfehlungen zur normgerechten und sicheren Lagerung.
Betriebsanweisungen und Unterweisungen für Gefahrstoffe
Für jeden Gefahrstoff sind tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen nach TRGS 555 Pflicht, und die Mitarbeitenden müssen vor Aufnahme der Tätigkeit sowie jährlich unterwiesen werden. Wir erstellen die erforderlichen Betriebsanweisungen und führen die Unterweisungen durch – so ist Ihr Gefahrstoffmanagement lückenlos.
Gefahrstoffe und Explosionsschutz
Wo brennbare Gase, Dämpfe oder Stäube auftreten, ist neben dem Gefahrstoffmanagement häufig auch ein Explosionsschutzdokument erforderlich. Beide Themen greifen eng ineinander, und wir betrachten sie bei Bedarf gemeinsam, um Ihren Betrieb vollständig abzusichern.
Häufige Fragen zum Gefahrstoffmanagement
Ab wann brauche ich ein Gefahrstoffverzeichnis?
Sobald in Ihrem Betrieb auch nur ein Stoff verwendet wird, der als Gefahrstoff eingestuft ist. Selbst handelsübliche Reinigungsmittel können darunter fallen, was viele Unternehmen unterschätzen.
Was passiert bei fehlerhaftem Gefahrstoffmanagement?
Im schlimmsten Fall drohen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Bei Unfällen kommen strafrechtliche Konsequenzen für verantwortliche Personen hinzu, und Versicherungen können die Leistung verweigern.
Müssen externe Dienstleister über Gefahrstoffe informiert werden?
Ja. Nach der DGUV Vorschrift 1 müssen auch Fremdfirmen, die in Ihrem Betrieb tätig sind, über betriebsspezifische Gefahrstoffe und Schutzmaßnahmen informiert werden.
Jetzt Gefahrstoffmanagement anfragen
Wir bauen Ihr Gefahrstoffmanagement vollständig auf und dokumentieren alles rechtssicher. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück.