Gefahrstoffmanagement – Rechtssicherer Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb

Gefahrstoffmanagement nach GefStoffV — vom Verzeichnis über die Substitutionsprüfung bis zur sicheren Lagerung.

Vom Reinigungsmittel bis zum Lösemittel: Fast jeder Betrieb arbeitet mit Gefahrstoffen — und die Gefahrstoffverordnung verlangt dafür ein System: ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis, Gefährdungsbeurteilungen, die Prüfung auf Ersatzstoffe und klare Regeln für Lagerung und Umgang. Wir bauen dieses System für Sie auf und halten es aktuell.

Was gehört zum Gefahrstoffmanagement?

Gefahrstoffverzeichnis

Das Gefahrstoffverzeichnis ist die zentrale Übersicht aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe und nach der Gefahrstoffverordnung für jeden Betrieb Pflicht, der Gefahrstoffe einsetzt. Es enthält Handelsnamen, Zusammensetzung, Einstufung, eingesetzte Mengen, Lagerorte und Verweise auf die Sicherheitsdatenblätter.

Sicherheitsdatenblätter

Für jeden Gefahrstoff muss ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt vorliegen. Wir prüfen, ob die bei Ihnen vorhandenen Sicherheitsdatenblätter aktuell und vollständig sind, und beschaffen fehlende Unterlagen.

Substitutionsprüfung

Die Gefahrstoffverordnung schreibt vor zu prüfen, ob gefährliche Gefahrstoffe durch weniger gefährliche Alternativen ersetzt werden können. Wir dokumentieren diese Substitutionsprüfung ordnungsgemäß und rechtssicher.

Lagerung nach TRGS 510

Die TRGS 510 regelt die Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen. Wir prüfen Ihre Lagerräume und -einrichtungen und geben konkrete Empfehlungen zur normgerechten und sicheren Lagerung.

Rechtlicher Rahmen: § 6 GefStoffV verpflichtet zum Gefahrstoffverzeichnis und zur Substitutionsprüfung; die TRGS-Reihe konkretisiert Lagerung und Umgang (z. B. TRGS 510 für die Lagerung in ortsbeweglichen Behältern). Sicherheitsdatenblätter müssen aktuell und für Beschäftigte zugänglich sein.

Betriebsanweisungen und Unterweisungen für Gefahrstoffe

Für jeden Gefahrstoff sind tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen nach TRGS 555 Pflicht, und die Mitarbeitenden müssen vor Aufnahme der Tätigkeit sowie jährlich unterwiesen werden. Wir erstellen die erforderlichen Betriebsanweisungen und führen die Unterweisungen durch – so ist Ihr Gefahrstoffmanagement lückenlos.

Gefahrstoffe und Explosionsschutz

Wo brennbare Gase, Dämpfe oder Stäube auftreten, ist neben dem Gefahrstoffmanagement häufig auch ein Explosionsschutzdokument erforderlich. Beide Themen greifen eng ineinander, und wir betrachten sie bei Bedarf gemeinsam, um Ihren Betrieb vollständig abzusichern.

So bauen wir Ihr Gefahrstoffmanagement auf

1Bestandsaufnahme — Welche Stoffe, wo, in welchen Mengen.
2Verzeichnis & Bewertung — Gefahrstoffverzeichnis, Gefährdungsbeurteilungen, Substitutionsprüfung.
3Maßnahmen — Lagerung, Kennzeichnung, Betriebsanweisungen, Unterweisung.
4Pflege — Aktualisierung bei neuen Stoffen und Verfahren.

Ihr Ansprechpartner

Bei uns arbeiten Sie direkt mit dem Inhaber zusammen: Stephan Rudolph, Sicherheitsingenieur mit Studienschwerpunkt vorbeugender und abwehrender Brandschutz sowie Arbeitssicherheit und aktiver Wachabteilungsführer bei der Berufsfeuerwehr. Diese Kombination aus Ingenieurwissen und Einsatzpraxis fließt in jede Leistung ein.

Sicherheitsingenieur (Schwerpunkt Brandschutz)Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)Aktiver Wachabteilungsführer BerufsfeuerwehrExplosionsschutzbeauftragter

Häufige Fragen zum Gefahrstoffmanagement

Sobald in Ihrem Betrieb auch nur ein Stoff verwendet wird, der als Gefahrstoff eingestuft ist. Selbst handelsübliche Reinigungsmittel können darunter fallen, was viele Unternehmen unterschätzen.

Im schlimmsten Fall drohen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Bei Unfällen kommen strafrechtliche Konsequenzen für verantwortliche Personen hinzu, und Versicherungen können die Leistung verweigern.

Ja. Nach der DGUV Vorschrift 1 müssen auch Fremdfirmen, die in Ihrem Betrieb tätig sind, über betriebsspezifische Gefahrstoffe und Schutzmaßnahmen informiert werden.

Passende Leistungen

Betriebsanweisungen

Klare Regeln für Gefahrstoffe, Maschinen und Tätigkeiten.

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Explosionsschutzdokumente

Nach GefStoffV, vom Explosionsschutzbeauftragten.

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Gefährdungsbeurteilungen

Die Pflicht Nummer eins im Arbeitsschutz — ab dem ersten Beschäftigten.

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Gefahrstoffmanagement anfragen

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