Brandschutzordnung nach DIN 14096

Brandschutzordnung nach DIN 14096 – Teil A, B und C erstellen lassen

Die Brandschutzordnung ist das zentrale Regelwerk für den organisatorischen Brandschutz in Ihrem Unternehmen und für die meisten Betriebe verpflichtend. Sie legt fest, wie Brände verhütet werden und wie sich alle Personen im Brandfall richtig verhalten. Das Ingenieurbüro Rudolph erstellt Ihre Brandschutzordnung normgerecht nach DIN 14096 – individuell auf Ihr Gebäude und Ihre betrieblichen Abläufe zugeschnitten, verständlich formuliert und rechtssicher dokumentiert.

Was ist eine Brandschutzordnung?

Eine Brandschutzordnung ist ein betriebliches Regelwerk, das alle Maßnahmen zur Brandverhütung sowie das richtige Verhalten im Brandfall festlegt. Sie richtet sich an alle Personen, die sich in einem Gebäude aufhalten – Mitarbeitende, Besucher und Brandschutzhelfer gleichermaßen. Die rechtliche Grundlage bilden die Arbeitsstättenverordnung sowie die Norm DIN 14096, die den Aufbau in drei Teile gliedert.

Die drei Teile der Brandschutzordnung nach DIN 14096

Teil A – Aushang für alle Personen im Gebäude

Teil A ist ein übersichtlicher Aushang in Piktogrammform, der für alle Personen im Gebäude gilt – auch für Besucher und Fremdfirmen. Er fasst die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall auf einen Blick zusammen: Verhalten bei Brand, Alarmierung, Fluchtweg und Sammelstelle. Teil A muss an gut sichtbaren Stellen im Gebäude ausgehängt werden.

Teil B – Für alle Mitarbeitenden

Teil B richtet sich an alle Beschäftigten des Betriebs. Er enthält ausführliche Regelungen zur Brandverhütung, zum Verhalten im Brandfall sowie zu den Aufgaben der Mitarbeitenden bei der Evakuierung. Teil B ist die Grundlage jeder Brandschutzunterweisung und muss allen Mitarbeitenden bekannt gemacht werden.

Teil C – Für Brandschutzhelfer und besonders beauftragte Personen

Teil C richtet sich an Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer und den Brandschutzbeauftragten. Er enthält detaillierte Aufgabenbeschreibungen, Zuständigkeiten und Maßnahmen für den Ernstfall und bildet die Grundlage für das Handeln dieser Personen im Brandfall.

Wann ist eine Brandschutzordnung vorgeschrieben?

Eine Brandschutzordnung ist für alle Betriebe erforderlich, in denen Personen beschäftigt sind oder die von Besuchern genutzt werden. Besonders für Sonderbauten wie Krankenhäuser, Schulen, Hotels und Versammlungsstätten ist sie behördlich gefordert. Auch Versicherungen verlangen sie regelmäßig als Nachweis eines funktionierenden Brandschutzmanagements. Im Rahmen einer umfassenden Brandschutzbetreuung durch einen externen Brandschutzbeauftragten ist die Brandschutzordnung ein zentraler Baustein.

Wann muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden?

Eine Brandschutzordnung ist kein einmaliges Dokument, sondern muss aktuell gehalten werden. Eine Aktualisierung ist erforderlich bei baulichen Veränderungen am Gebäude, bei Änderungen der Nutzung oder der Betriebsabläufe, bei Änderungen der Fluchtwege oder Notausgänge sowie nach Arbeitsunfällen oder Brandereignissen. Als Regelaktualisierung empfehlen wir eine Überprüfung mindestens alle zwei Jahre.

Häufige Fragen zur Brandschutzordnung

Muss die Brandschutzordnung von einem Fachkundigen erstellt werden?

Ja, die Erstellung sollte durch eine fachkundige Person erfolgen. Die Brandschutzordnung muss individuell auf das Gebäude und die betrieblichen Abläufe abgestimmt sein und bei Prüfungen vollständig und korrekt vorliegen. Eine professionelle Erstellung schützt vor Beanstandungen und Haftungsrisiken.

Was kostet eine Brandschutzordnung?

Die Kosten hängen von der Größe des Gebäudes und der Komplexität der Betriebsabläufe ab. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erstellen wir Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.

Gilt eine Brandschutzordnung auch für kleine Betriebe?

Ja. Sobald Personen beschäftigt werden oder Besucher Zutritt haben, ist eine Brandschutzordnung sinnvoll und in vielen Fällen verpflichtend. Auch kleine Betriebe profitieren von klaren Regeln für den Brandfall.

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