Externer Brandschutzbeauftragter – Professionelle Betreuung für Ihr Unternehmen

Wir organisieren die Bestellung und laufende Betreuung Ihres Brandschutzbeauftragten — bundesweit, rechtssicher, mit einer festen Ansprechperson.

Viele Unternehmen sind verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen — spätestens dann, wenn Baugenehmigung, Sonderbauverordnung oder Versicherer es fordern. Die Ausbildung, Fortbildung und Freistellung eines eigenen Mitarbeiters ist teuer. Die externe Lösung liefert dieselbe Rechtssicherheit ohne Fixkosten: Sie erhalten die komplette Leistung aus einer Hand, koordiniert von unserem Büro.

Was macht ein Brandschutzbeauftragter?

Ein externer Brandschutzbeauftragter ist eine speziell ausgebildete Person nach vfdb-Richtlinie 12-09/01, die als Dienstleister die brandschutzbezogenen Pflichten eines Unternehmens übernimmt — von Begehungen über die Dokumentation bis zur Beratung der Geschäftsführung.

Der Brandschutzbeauftragte ist die zentrale Fachperson für den vorbeugenden Brandschutz im Unternehmen. Er berät die Geschäftsführung, überwacht die Einhaltung aller Brandschutzvorschriften, erstellt und pflegt die Brandschutzdokumentation und ist Ansprechpartner für Behörden, Versicherungen und die Feuerwehr. Die fachlichen Grundlagen bilden die vfdb-Richtlinie 12-09/01 sowie die DGUV Information 205-003. Ein externer Brandschutzbeauftragter übernimmt genau diese Aufgaben – ohne dass Sie eigenes Personal ausbilden oder anstellen müssen.

Rechtlicher Rahmen: Die Aufgaben, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten regelt die vfdb-Richtlinie 12-09/01. Die Pflicht zur Bestellung ergibt sich je nach Bundesland aus Baugenehmigung, Sonderbau-Vorschriften (z. B. für Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Hochhäuser, Krankenhäuser) oder aus Auflagen des Sachversicherers.

So funktioniert die externe Betreuung

Wir analysieren zunächst Ihren konkreten Betreuungsbedarf und Ihre gesetzlichen Pflichten. Anschließend organisieren wir die erforderliche Brandschutzbetreuung und begleiten Sie als fester Ansprechpartner über die gesamte Zusammenarbeit hinweg. Die formale Bestellung als Brandschutzbeauftragter übernimmt ein nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 zertifizierter Brandschutzbeauftragter aus unserem Netzwerk. Sie profitieren von einer durchgängigen Betreuung aus einer Hand und müssen sich weder um Auswahl noch um Koordination oder Dokumentation kümmern.

Unsere Leistungen rund um den Brandschutzbeauftragten

Als Ihr Partner für die externe Brandschutzbetreuung übernehmen wir alle organisatorischen und fachlichen Aufgaben:

  • Analyse Ihres Betreuungsbedarfs und der gesetzlichen Pflichten
  • Koordination der Bestellung eines zertifizierten Brandschutzbeauftragten
  • Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung nach DIN 14096
  • Durchführung und Begleitung von Brandschutzbegehungen
  • Überwachung der Fluchtwege, Notausgänge und Feuerlöscheinrichtungen
  • Mitwirkung bei der Planung von Umbau- und Neubauprojekten
  • Koordination mit Behörden, Feuerwehr und Versicherungen
  • Organisation der Brandschutzhelfer-Ausbildung
  • Pflege der gesamten Brandschutzdokumentation

Vorteile der externen Lösung

Kosten sparen

Sie sparen die Kosten für Ausbildung und Fortbildung von eigenem Personal — die Vergütung ist transparent und planbar, ohne Gemeinkosten oder Sozialabgaben.

Keine Ausfallzeiten

Keine Lücken durch Urlaub oder Krankheit: Die Betreuung Ihres Betriebs läuft durchgehend weiter.

Aktuelles Fachwissen

Sie profitieren von stets aktuellem Fachwissen — Vorschriften und Normen behalten wir für Sie im Blick.

Externer Blick

Ein externer Blick deckt Schwachstellen auf, die intern oft übersehen werden.

Fester Ansprechpartner, der Ihren Betrieb kennt · Gesamte Brandschutzorganisation aus einer Hand

Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?

Ein Brandschutzbeauftragter ist in folgenden Fällen gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben: bei Sonderbauten nach der Bauordnung NRW wie Krankenhäusern, Schulen, Hotels und Versammlungsstätten, bei Industriebetrieben nach der Industriebaurichtlinie, bei Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung sowie auf Anforderung der Baugenehmigungsbehörde oder des Feuerversicherers. Auch ohne ausdrückliche gesetzliche Pflicht ist ein Brandschutzbeauftragter dringend zu empfehlen, da der Arbeitgeber im Brandfall die volle persönliche Verantwortung trägt.

In vier Schritten zur externen Betreuung

1Bedarfsanalyse — Wir klären, welche Anforderungen für Ihr Objekt gelten.
2Angebot — Festpreis für Bestellung und laufende Betreuung, Antwort innerhalb von 24 Stunden – sonntags ausgenommen.
3Bestellung & Aufnahme — Formale Bestellung, Objektaufnahme, Abstimmung der Dokumentation.
4Laufende Betreuung — Begehungen, Berichte, Fortschreibung der Unterlagen, Ansprechpartner für Behörden und Versicherer.

Ihr Ansprechpartner

Bei uns arbeiten Sie direkt mit dem Inhaber zusammen: Stephan Rudolph, Sicherheitsingenieur mit Studienschwerpunkt vorbeugender und abwehrender Brandschutz sowie Arbeitssicherheit und aktiver Wachabteilungsführer bei der Berufsfeuerwehr. Diese Kombination aus Ingenieurwissen und Einsatzpraxis fließt in jede Leistung ein.

Sicherheitsingenieur (Schwerpunkt Brandschutz)Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)Aktiver Wachabteilungsführer BerufsfeuerwehrExplosionsschutzbeauftragter

Häufige Fragen zum externen Brandschutzbeauftragten

Ja. Die vfdb-Richtlinie 12-09/01 sieht ausdrücklich vor, dass die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten auch extern wahrgenommen werden können. Ein externer Brandschutzbeauftragter ist einem internen in nahezu allen Fällen rechtlich gleichgestellt.

Die Kosten richten sich nach der Betriebsgröße, der Gebäudeart und dem vereinbarten Leistungsumfang. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot ohne versteckte Kosten. Eine ausführliche Übersicht der Kostenfaktoren finden Sie auf unserer Kostenseite.

Das hängt von Betriebsgröße, Branche und Leistungsumfang ab. Üblich sind regelmäßige Begehungen sowie anlassbezogene Einsätze bei Umbaumaßnahmen, Behördenprüfungen oder nach Brandereignissen. Den Umfang stimmen wir individuell mit Ihnen ab.

Passende Leistungen

Brandschutzordnungen

Teil A, B und C nach DIN 14096 — digital erstellt, vom Sicherheitsingenieur geprüft.

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Brandschutzbegehungen

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Kosten Brandschutzbeauftragter

Was ein externer Brandschutzbeauftragter kostet — transparent erklärt.

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