Brandschutzbegehung

Brandschutzbegehung mit dem Blick des Praktikers: Wir finden die Schwachstellen, bevor es Behörde, Versicherer — oder ein Feuer — tun.

Zugehängte Fluchtwege, festgekeilte Brandschutztüren, überbrückte Meldeanlagen: Die meisten Brandrisiken entstehen im Alltag — schleichend und unbemerkt. Eine regelmäßige Brandschutzbegehung deckt diese Mängel systematisch auf. Sie erhalten einen priorisierten Bericht mit klaren Maßnahmen statt einer bloßen Mängelliste.

Was ist eine Brandschutzbegehung?

Bei einer Brandschutzbegehung wird Ihr Betrieb systematisch auf Brandschutzmängel überprüft. Geprüft wird sowohl der bauliche Brandschutz (etwa Brandschutztüren, Abschottungen, Flucht- und Rettungswege) als auch der organisatorische und technische Brandschutz (etwa Kennzeichnung, Unterweisungsstand, Löscheinrichtungen).

In der Regel ist die regelmäßige Begehung eine der Kernaufgaben eines Brandschutzbeauftragten; sie kann jedoch ebenso eigenständig durch eine fachkundige Person beauftragt werden.

Gut zu wissen: Als aktiver Wachabteilungsführer der Berufsfeuerwehr sehen wir Objekte so, wie sie im Einsatz wirklich sind. Diese Erfahrung fließt in jede Begehung ein — wir bewerten nicht nur nach Papierlage, sondern nach Einsatzrealität.

Ist eine Brandschutzbegehung Pflicht?

Eine einheitlich benannte „Begehungspflicht“ gibt es nicht – die Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A2.2, häufig auch aus Auflagen der Bauaufsicht und des Sachversicherers. Wer keine dokumentierte Begehung vorweisen kann, trägt im Schadens- oder Prüffall ein erhebliches Haftungsrisiko.

Was wird bei einer Brandschutzbegehung geprüft?

  • Flucht- und Rettungswege — freigehalten, ausreichend breit, gekennzeichnet und beleuchtet?
  • Feuerlöscheinrichtungen — vorhanden, geprüft, zugänglich und richtig positioniert?
  • Brandschutztüren und -abschlüsse — schließen selbsttätig, Dichtungen intakt, nicht verkeilt?
  • Brandschutzordnung und Kennzeichnung — aktuell, ausgehängt, Rettungszeichen lesbar?
  • Elektrische Anlagen — keine sichtbaren Mängel, keine überlasteten Mehrfachsteckdosen?
  • Lagerung von Gefahrstoffen — normgerecht und getrennt von Zündquellen?
  • Brandlasten — keine unnötigen brennbaren Materialien in Fluren und Treppenhäusern?
  • Brandmelde-, Sprinkler- und RWA-Anlagen — unbeschädigt, zugänglich, wartungsdokumentiert?

Jeder Befund wird bewertet, mit Foto und Fundort festgehalten und mit einer konkreten Maßnahmenempfehlung versehen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mängel erkennen, bevor es brennt

Schwachstellen werden systematisch aufgedeckt und priorisiert, statt erst im Ernstfall sichtbar zu werden.

Rechtssicherer Nachweis

Ein lückenloses Protokoll belegt Ihre Sorgfaltspflicht gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaft und Versicherer.

Neutraler Blick von außen

Keine Betriebsblindheit: Wir bewerten unabhängig und mit feuerwehrtechnischer Praxiserfahrung.

Konkrete Maßnahmen statt Mängelliste

Jeder Befund kommt mit Empfehlung und Frist – Sie wissen sofort, was zu tun ist.

Wie oft sollte eine Brandschutzbegehung stattfinden?

Für Büro- und Verwaltungsbetriebe wird mindestens eine Begehung pro Jahr empfohlen, für Industrie- und Produktionsbetriebe mindestens zwei. Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung sollten häufiger begangen werden. Zusätzlich sind anlassbezogene Begehungen nach Umbauten oder Nutzungsänderungen sinnvoll.

Warum die Dokumentation entscheidend ist

Die Dokumentation ist der eigentliche rechtliche Wert: Sie ist der Nachweis, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht als Arbeitgeber nachgekommen sind. Wir erstellen ein vollständiges, revisionssicheres Protokoll mit allen Feststellungen, einer Risikobewertung und konkreten Maßnahmenempfehlungen inklusive Fristen – aus einer Hand und mit einem festen Ansprechpartner.

Für welche Unternehmen und Objekte?

Wir führen Brandschutzbegehungen bundesweit durch. Besonders relevant für Produktions- und Industriebetriebe, Lager- und Logistikflächen, Verkaufs- und Versammlungsstätten, Hotels, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen sowie größere Bürogebäude.

So läuft eine Brandschutzbegehung ab

1Terminierung — Umfang und Schwerpunkte abstimmen.
2Begehung — Systematischer Rundgang durch alle relevanten Bereiche.
3Bericht — Priorisierte Maßnahmen mit Fotos und Rechtsbezug.
4Nachverfolgung — Auf Wunsch Wiedervorlage und Folgebegehung.

Begehungen führen wir schwerpunktmäßig im Raum Aachen, Düren und Heinsberg durch — bundesweite Termine nach Absprache.

Ihr Ansprechpartner

Bei uns arbeiten Sie direkt mit dem Inhaber zusammen: Stephan Rudolph, Sicherheitsingenieur mit Studienschwerpunkt vorbeugender und abwehrender Brandschutz sowie Arbeitssicherheit und aktiver Wachabteilungsführer bei der Berufsfeuerwehr. Diese Kombination aus Ingenieurwissen und Einsatzpraxis fließt in jede Leistung ein.

Sicherheitsingenieur (Schwerpunkt Brandschutz)Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)Aktiver Wachabteilungsführer BerufsfeuerwehrExplosionsschutzbeauftragter

Häufige Fragen zur Brandschutzbegehung

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die beauftragte Person über ausreichende Fachkenntnis verfügt. In der Praxis empfiehlt sich ein Sicherheitsingenieur oder Brandschutzingenieur, der die einschlägigen Normen (ASR A2.2, DIN 14096, LBO) kennt und auch vor Behörden und Versicherungen als kompetenter Ansprechpartner auftreten kann.

Die ArbStättV und ASR A2.2 schreiben regelmäßige Überprüfungen vor, ohne eine starre Frist zu nennen. Als Faustregel gilt: jährlich für Standardbetriebe, halbjährlich für erhöhtes Risiko (z. B. Holzverarbeitung, Chemie), unterjährlich nach Umbaumaßnahmen oder Nutzungsänderungen. Ihr individueller Rhythmus wird im Erstgespräch festgelegt.

Die Kosten richten sich nach Objektgröße, Komplexität und Anfahrt. Wir erstellen nach einem kurzen Erstgespräch ein transparentes Angebot – in der Regel auf Stundenbasis oder als Pauschalpreis. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.

Alle Befunde werden im Begehungsprotokoll dokumentiert, priorisiert (sofortiger Handlungsbedarf, mittelfristig, empfohlen) und mit konkreten Maßnahmen hinterlegt. Auf Wunsch unterstützen wir bei der Kommunikation mit Behörden und Versicherungen sowie bei der Umsetzungsbegleitung.

Ja. Das revisionssichere Protokoll dokumentiert den Prüfzeitpunkt, den Prüfer, die vorgefundenen Mängel und die vereinbarten Abhilfemaßnahmen. Es eignet sich als Nachweis der Pflichterfüllung nach ArbStättV und LBO gegenüber Aufsichtsbehörden, Versicherungen und im Schadensfall.

Rechtsgrundlage: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) i. V. m. ASR A2.2

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