Arbeitssicherheit für Unternehmen

Arbeitssicherheit für Unternehmen – Externe Betreuung aus einer Hand

Arbeitssicherheit ist gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber – und zugleich eine Investition, die sich auszahlt: weniger Unfälle, weniger Ausfallzeiten, höhere Produktivität. Das Ingenieurbüro Rudolph unterstützt Unternehmen in NRW und bundesweit als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs, erstellen die erforderliche Dokumentation und sorgen dafür, dass Sie alle Anforderungen des Arbeitsschutzes rechtssicher erfüllen – persönlich, praxisnah und mit einem festen Ansprechpartner.

Warum Arbeitssicherheit für jedes Unternehmen Pflicht ist

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu sorgen und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Das schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz unmissverständlich vor. Fehlt diese Betreuung, fehlen Gefährdungsbeurteilungen oder werden Mitarbeitende nicht unterwiesen, drohen bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder das Amt für Arbeitsschutz Bußgelder. Im Schadensfall entfällt zudem der Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Professionelle Arbeitssicherheit schützt also nicht nur Ihre Mitarbeitenden, sondern auch Sie als Verantwortlichen.

Unsere Arbeitssicherheits-Leistungen im Überblick

Wir decken das gesamte Spektrum der betrieblichen Arbeitssicherheit ab. Jede Leistung können Sie einzeln oder als Komplettpaket beauftragen:

Arbeitssicherheit mit Praxiserfahrung aus der Feuerwehr

Hinter dem Ingenieurbüro Rudolph steht ein Sicherheitsingenieur, der zugleich als Wachabteilungsführer bei der Berufsfeuerwehr aktiv ist. Diese Verbindung aus ingenieurtechnischem Fachwissen und realer Einsatzpraxis ist in der Branche selten. Sie bedeutet für Sie: Wir kennen Gefährdungen nicht nur aus der Theorie, sondern aus der täglichen Praxis – und entwickeln Schutzmaßnahmen, die im Betriebsalltag wirklich funktionieren und von Ihren Mitarbeitenden akzeptiert werden.

Gesetzliche Grundlagen der Arbeitssicherheit

Die betriebliche Arbeitssicherheit stützt sich auf mehrere Vorschriften. Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert Betreuungsumfang und Einsatzzeiten. Das Arbeitsschutzgesetz fordert in § 5 die Gefährdungsbeurteilung und in § 12 die Unterweisung der Beschäftigten. Für den Umgang mit Gefahrstoffen gilt die Gefahrstoffverordnung, und die DGUV Vorschrift 1 bildet als Grundsätze der Prävention die Basis aller Arbeitsschutzmaßnahmen. Wir behalten diese Vorgaben für Sie im Blick und halten Ihren Betrieb auf dem aktuellen Stand.

Häufige Fragen zur Arbeitssicherheit

Ab wann brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Sobald Sie Beschäftigte haben, sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Auch kleine Unternehmen mit wenigen Mitarbeitenden fallen unter diese Pflicht.

Was kostet externe Arbeitssicherheit?

Die Kosten richten sich nach der Mitarbeiterzahl, der Branche und dem Betreuungsumfang. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot. Eine Übersicht der Kostenfaktoren finden Sie auf unserer Kostenseite.

Für welche Region bieten Sie Arbeitssicherheit an?

Die sicherheitstechnische Betreuung und Vor-Ort-Termine bieten wir schwerpunktmäßig in der Region Aachen, Düren, Heinsberg und Linnich an. Die Erstellung von Dokumentationen wie Gefährdungsbeurteilungen übernehmen wir bundesweit.

Jetzt Arbeitssicherheits-Beratung anfragen

Sie möchten wissen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen für Ihren Betrieb erforderlich sind? Wir analysieren Ihren Bedarf kostenlos und unverbindlich und erstellen Ihnen ein transparentes Festpreisangebot. Melden Sie sich – wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück.