Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) beauftragen
Ihre gesetzlich geforderte sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 — extern, planbar und ohne die Fixkosten einer eigenen Stelle.
Jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten braucht eine sicherheitstechnische Betreuung — das schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) übernehmen wir diese Aufgabe vollständig: von der Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 über Gefährdungsbeurteilungen bis zur Beratung bei Neuanschaffungen und Arbeitsverfahren.
Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit – kurz Sifa – berät Arbeitgeber und Führungskräfte in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Sie ist keine Kontrollinstanz, sondern ein kompetenter Partner der Geschäftsführung. Ihre Aufgaben sind im Arbeitssicherheitsgesetz geregelt und reichen von der Beratung über die Begehung der Arbeitsstätten bis zur Mitwirkung an Gefährdungsbeurteilungen und der Untersuchung von Arbeitsunfällen.
Rechtlicher Rahmen: §§ 5–6 ASiG verpflichten Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Die DGUV Vorschrift 2 legt die Einsatzzeiten fest — abhängig von Branche (Betreuungsgruppe) und Mitarbeiterzahl. Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können unter Voraussetzungen das alternative Betreuungsmodell (Unternehmermodell) nutzen; wir beraten, welches Modell für Sie wirtschaftlicher ist.
Unsere Leistungen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Als Ihre externe Sifa übernehmen wir alle Aufgaben der sicherheitstechnischen Betreuung:
- Beratung der Geschäftsführung und Führungskräfte in allen Fragen der Arbeitssicherheit
- Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
- Begehungen der Arbeitsstätten und Betriebsbereiche mit Dokumentation
- Mitwirkung bei der Planung von Arbeitsstätten und Arbeitsverfahren
- Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen
- Beratung zur Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
- Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Erstellung und Pflege der Arbeitsschutzdokumentation
Wer braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Jedes Unternehmen in Deutschland ist unabhängig von Branche und Größe zur Bestellung einer Sifa verpflichtet. Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet zwischen der Regelbetreuung ab zehn Beschäftigten mit festen jährlichen Einsatzzeiten und der alternativen bedarfsorientierten Betreuung für Betriebe bis 50 Beschäftigte. Welches Modell für Sie gilt und welcher Betreuungsumfang sich daraus ergibt, ermitteln wir gemeinsam in einem kostenlosen Erstgespräch.
Vorteile der externen sicherheitstechnischen Betreuung
Qualifizierungskosten sparen
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit umfasst rund 1.400 Stunden — diese Kosten sparen Sie sich komplett.
Aktuelles Fachwissen
Sie profitieren von stets aktuellem Fachwissen, ohne selbst in Fortbildungen investieren zu müssen.
Neutraler Blick
Ein Blick von außen deckt Schwachstellen auf, die intern oft übersehen werden.
Sofort einsatzbereit
Keine Recruiting- und Einarbeitungszeit: Sie haben sofort eine einsatzbereite Fachkraft.
✓ Transparente, planbare Vergütung ohne Gemeinkosten oder Sozialabgaben
Auch die Betriebsanweisungen und die Unterweisungen Ihrer Mitarbeitenden können wir im Rahmen der Betreuung übernehmen.
So starten wir Ihre Sifa-Betreuung
Für regelmäßige Begehungen und Termine vor Ort betreuen wir Unternehmen schwerpunktmäßig im Raum Aachen, Düren und Heinsberg — bundesweite Betreuung stimmen wir individuell ab, viele Leistungen erbringen wir auch remote.
Ihr Ansprechpartner
Bei uns arbeiten Sie direkt mit dem Inhaber zusammen: Stephan Rudolph, Sicherheitsingenieur mit Studienschwerpunkt vorbeugender und abwehrender Brandschutz sowie Arbeitssicherheit und aktiver Wachabteilungsführer bei der Berufsfeuerwehr. Diese Kombination aus Ingenieurwissen und Einsatzpraxis fließt in jede Leistung ein.
Häufige Fragen zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
Passende Leistungen
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Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen — Sie erhalten unsere Antwort innerhalb von 24 Stunden – sonntags ausgenommen.
Vor Ort im Raum Aachen, Düren, Heinsberg und Umgebung — hier finden Sie Ihre Region.
