Betriebsanweisung an Maschine

Betriebsanweisungen erstellen – Maschinen, Gefahrstoffe & PSA

Betriebsanweisungen übersetzen Gesetze, Normen und Herstellerhinweise in verständliche Handlungsanweisungen für Ihre Mitarbeitenden. Fehlende oder fehlerhafte Betriebsanweisungen gehören zu den häufigsten Beanstandungen bei Betriebsprüfungen und zu den größten Haftungsrisiken für Arbeitgeber. Das Ingenieurbüro Rudolph erstellt Ihre Betriebsanweisungen fachkundig, praxisnah und in verständlicher Sprache – nach Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung und TRGS 555.

Was ist eine Betriebsanweisung?

Eine Betriebsanweisung ist eine schriftliche, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Anweisung, die Mitarbeitende über Gefahren, Schutzmaßnahmen und das richtige Verhalten im Gefahrenfall informiert. Sie ist die Grundlage jeder Unterweisung und muss am Einsatzort jederzeit zugänglich sein. Betriebsanweisungen sind damit ein zentrales Bindeglied zwischen der Gefährdungsbeurteilung und der praktischen Sicherheit am Arbeitsplatz.

Für welche Bereiche sind Betriebsanweisungen vorgeschrieben?

Maschinen und Arbeitsmittel

Für jedes Arbeitsmittel, von dem eine Gefährdung ausgeht, ist nach der Betriebssicherheitsverordnung eine Betriebsanweisung Pflicht. Sie ergänzt die Betriebsanleitung des Herstellers um betriebsspezifische Regelungen und ist auf die tatsächlichen Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb abgestimmt.

Gefahrstoffe

Für jeden Gefahrstoff, der im Betrieb verwendet wird, muss nach Gefahrstoffverordnung und TRGS 555 eine tätigkeitsbezogene Betriebsanweisung vorliegen. Diese basiert auf dem Sicherheitsdatenblatt des Herstellers und enthält Informationen zu Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten im Gefahrenfall und Erste-Hilfe-Maßnahmen. Im Rahmen eines vollständigen Gefahrstoffmanagements erstellen wir diese Betriebsanweisungen für Ihr gesamtes Gefahrstoffinventar.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Für jede Art von persönlicher Schutzausrüstung – Atemschutz, Gehörschutz, Schutzhandschuhe und andere – ist eine Betriebsanweisung über Auswahl, Einsatz, Pflege und Lagerung erforderlich.

Aufbau einer Betriebsanweisung

Jede Betriebsanweisung enthält nach TRGS 555 mindestens die Bezeichnung des Arbeitsmittels, Gefahrstoffs oder der PSA, den Anwendungsbereich, die Gefahren für Mensch und Umwelt, die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, das Verhalten im Gefahrenfall, die Erste-Hilfe-Maßnahmen, Angaben zu Instandhaltung und Entsorgung sowie die Unterschrift des Verantwortlichen mit Datum. Wir achten darauf, dass jede Betriebsanweisung vollständig, korrekt und für Ihre Mitarbeitenden verständlich ist.

Häufige Fragen zu Betriebsanweisungen

Wie oft müssen Betriebsanweisungen aktualisiert werden?

Bei jeder Änderung der Tätigkeit, des Gefahrstoffs, des Arbeitsmittels oder der rechtlichen Grundlagen. Mindestens alle zwei Jahre sollten bestehende Betriebsanweisungen auf Aktualität geprüft werden.

In welcher Sprache müssen Betriebsanweisungen verfasst sein?

In einer Sprache, die alle betroffenen Mitarbeitenden verstehen. Bei anderssprachigen Mitarbeitenden sind Übersetzungen verpflichtend.

Können Betriebsanweisungen digital bereitgestellt werden?

Ja, digitale Betriebsanweisungen sind zulässig, solange sie am Einsatzort abrufbar sind, etwa per QR-Code oder Display. Für kritische Bereiche empfehlen wir zusätzlich gedruckte Versionen.

Jetzt Betriebsanweisungen anfragen

Wir erstellen Ihre Betriebsanweisungen fachkundig, verständlich und rechtssicher. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück.