Betriebsanweisungen erstellen – Maschinen, Gefahrstoffe & PSA

Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, Maschinen und Tätigkeiten — verständlich formuliert, rechtssicher, digital erstellt.

Betriebsanweisungen übersetzen Vorschriften in klare Regeln für den Arbeitsalltag: Was ist gefährlich, wie schütze ich mich, was tue ich im Notfall? Für Gefahrstoffe schreibt § 14 GefStoffV sie zwingend vor, für Maschinen ergibt sich die Pflicht aus der Betriebssicherheitsverordnung. Wir erstellen Ihre Betriebsanweisungen einheitlich, verständlich und im gewohnten Farbschema — digital und bundesweit.

Was ist eine Betriebsanweisung?

Eine Betriebsanweisung ist eine schriftliche, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Anweisung, die Mitarbeitende über Gefahren, Schutzmaßnahmen und das richtige Verhalten im Gefahrenfall informiert. Sie ist die Grundlage jeder Unterweisung und muss am Einsatzort jederzeit zugänglich sein. Betriebsanweisungen sind damit ein zentrales Bindeglied zwischen der Gefährdungsbeurteilung und der praktischen Sicherheit am Arbeitsplatz.

Wichtig: Betriebsanweisungen müssen arbeitsplatzbezogen, in verständlicher Form und Sprache vorliegen und sind Grundlage der jährlichen Unterweisung. Ein Ordner voller Muster-Anweisungen, die niemand angepasst hat, erfüllt die Pflicht nicht.

Für welche Bereiche sind Betriebsanweisungen vorgeschrieben?

Maschinen und Arbeitsmittel

Für jedes Arbeitsmittel, von dem eine Gefährdung ausgeht, ist nach der Betriebssicherheitsverordnung eine Betriebsanweisung Pflicht. Sie ergänzt die Betriebsanleitung des Herstellers um betriebsspezifische Regelungen und ist auf die tatsächlichen Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb abgestimmt.

Gefahrstoffe

Für jeden Gefahrstoff, der im Betrieb verwendet wird, muss nach Gefahrstoffverordnung und TRGS 555 eine tätigkeitsbezogene Betriebsanweisung vorliegen. Diese basiert auf dem Sicherheitsdatenblatt des Herstellers und enthält Informationen zu Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten im Gefahrenfall und Erste-Hilfe-Maßnahmen. Im Rahmen eines vollständigen Gefahrstoffmanagements erstellen wir diese Betriebsanweisungen für Ihr gesamtes Gefahrstoffinventar.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Für jede Art von persönlicher Schutzausrüstung – Atemschutz, Gehörschutz, Schutzhandschuhe und andere – ist eine Betriebsanweisung über Auswahl, Einsatz, Pflege und Lagerung erforderlich.

Aufbau einer Betriebsanweisung

Jede Betriebsanweisung enthält nach TRGS 555 mindestens die Bezeichnung des Arbeitsmittels, Gefahrstoffs oder der PSA, den Anwendungsbereich, die Gefahren für Mensch und Umwelt, die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, das Verhalten im Gefahrenfall, die Erste-Hilfe-Maßnahmen, Angaben zu Instandhaltung und Entsorgung sowie die Unterschrift des Verantwortlichen mit Datum. Wir achten darauf, dass jede Betriebsanweisung vollständig, korrekt und für Ihre Mitarbeitenden verständlich ist.

DIGITAL

Ihre Betriebsanweisungen — digital erstellt, persönlich geprüft

1Anfrage — Unverbindlich per Formular, E-Mail oder Telefon.
2Angebot — Festpreis innerhalb von 24 Stunden – sonntags ausgenommen.
3Online-Fragenkatalog — Sie beantworten verständliche Fragen — ohne Fachwissen, ca. 20–30 Minuten.
4Fertige Dokumente — Von uns erstellt und ingenieurfachlich geprüft.

Schneller und kostengünstiger als klassische Erstellung — bei gleichbleibend hoher Qualität, denn jedes Dokument wird von einem Sicherheitsingenieur geprüft und freigegeben.

Online-Fragenkatalog des Ingenieurbüros Rudolph zur Erstellung einer Brandschutzordnung

Was kosten Betriebsanweisungen?

Ab 34 € je Betriebsanweisung (netto zzgl. USt.) — digital erstellt, fachlich geprüft, sofort aushangfertig. Ob 3 oder 30 Anweisungen: Den Gesamtpreis für Ihren Bedarf berechnet der Kalkulator sofort.

Ihr Ansprechpartner

Bei uns arbeiten Sie direkt mit dem Inhaber zusammen: Stephan Rudolph, Sicherheitsingenieur mit Studienschwerpunkt vorbeugender und abwehrender Brandschutz sowie Arbeitssicherheit und aktiver Wachabteilungsführer bei der Berufsfeuerwehr. Diese Kombination aus Ingenieurwissen und Einsatzpraxis fließt in jede Leistung ein.

Sicherheitsingenieur (Schwerpunkt Brandschutz)Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)Aktiver Wachabteilungsführer BerufsfeuerwehrExplosionsschutzbeauftragter

Häufige Fragen zu Betriebsanweisungen

Bei jeder Änderung der Tätigkeit, des Gefahrstoffs, des Arbeitsmittels oder der rechtlichen Grundlagen. Mindestens alle zwei Jahre sollten bestehende Betriebsanweisungen auf Aktualität geprüft werden.

In einer Sprache, die alle betroffenen Mitarbeitenden verstehen. Bei anderssprachigen Mitarbeitenden sind Übersetzungen verpflichtend.

Ja, digitale Betriebsanweisungen sind zulässig, solange sie am Einsatzort abrufbar sind, etwa per QR-Code oder Display. Für kritische Bereiche empfehlen wir zusätzlich gedruckte Versionen.

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Die Pflicht Nummer eins im Arbeitsschutz — ab dem ersten Beschäftigten.

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