Notausgangstüren mit grünem Rettungswegschild in einem Betriebsgebäude – Symbolbild für Brandschutzmängel in Unternehmen wie verstellte Fluchtwege

Die 10 häufigsten Brandschutzmängel in Unternehmen – und wie Sie sie beheben

Die häufigsten Brandschutzmängel in Unternehmen sind verstellte Flucht- und Rettungswege, aufgekeilte Brandschutztüren, ungeprüfte oder falsch platzierte Feuerlöscher, fehlende Brandschutzhelfer und veraltete Brandschutzordnungen. Hinzu kommen nicht aktuelle Flucht- und Rettungspläne, mangelhafte Sicherheitskennzeichnung, unzulässig gelagerte Brandlasten, ungeprüfte Elektrik sowie ausbleibende Unterweisungen und Räumungsübungen. Das Tückische daran: Fast alle diese Mängel entstehen schleichend im Betriebsalltag – und fast alle lassen sich mit überschaubarem Aufwand beheben, wenn man sie kennt.

Warum Brandschutzmängel kein Kavaliersdelikt sind

Für den Brandschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber verantwortlich. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ihn, Gefährdungen zu beurteilen (§ 5 ArbSchG), wirksame Schutzmaßnahmen zu treffen (§ 3 ArbSchG) und Vorkehrungen für Notfälle wie Brände zu organisieren (§ 10 ArbSchG). Nachlesen lässt sich das im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im Volltext bei gesetze-im-internet.de. Konkretisiert werden diese Pflichten unter anderem durch die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).

Werden Mängel bei einer Begehung durch Bauaufsicht, Feuerwehr, Berufsgenossenschaft oder Arbeitsschutzbehörde festgestellt, drohen Auflagen mit Fristsetzung, Bußgelder und im Extremfall eine Nutzungsuntersagung einzelner Bereiche. Kommt es tatsächlich zum Brand, kann es noch teurer werden: Versicherer prüfen nach einem Schaden genau, ob vertragliche Obliegenheiten und gesetzliche Pflichten eingehalten wurden – Verstöße können den Versicherungsschutz gefährden. Und bei Personenschäden steht schnell die persönliche Verantwortung der Geschäftsführung im Raum.

Wir kennen beide Seiten dieser Medaille: Als Ingenieurbüro planen und prüfen wir den vorbeugenden Brandschutz – und unser Inhaber erlebt als aktiver Wachabteilungsführer bei der Berufsfeuerwehr im Einsatz, welche Folgen genau die Mängel haben, um die es in diesem Artikel geht.

Die 10 häufigsten Brandschutzmängel in Unternehmen im Überblick

1. Verstellte oder verschlossene Flucht- und Rettungswege

Der Klassiker: Kartons im Flur, Paletten vor dem Notausgang, ein abgeschlossener Nebenausgang, weil „da sowieso nie jemand durchgeht“. Nach der ASR A2.3 müssen Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, und Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen sich jederzeit von innen ohne besondere Hilfsmittel leicht öffnen lassen. Im Brandfall zählt jede Sekunde – ein blockierter Fluchtweg kann Menschenleben kosten. Praxistipp: Markieren Sie Fluchtwege am Boden und machen Sie die Freihaltung zum festen Punkt jeder internen Kontrolle.

2. Aufgekeilte Brandschutz- und Rauchschutztüren

Brandschutztüren sollen Feuer und Rauch abschnittsweise aufhalten – das können sie nur, wenn sie geschlossen sind oder selbstständig schließen. Der Holzkeil unter der Tür ist trotzdem in vielen Betrieben Alltag, weil ständiges Öffnen im Arbeitsablauf stört. Zulässig ist das Offenhalten nur mit bauaufsichtlich zugelassenen Feststellanlagen, die die Tür bei Rauchdetektion automatisch schließen. Wer Keile duldet, setzt die gesamte Abschnittsbildung des Gebäudes außer Kraft. Praxistipp: Wo Türen regelmäßig verkeilt werden, ist das ein klares Signal, dass eine Feststellanlage wirtschaftlich sinnvoll ist.

3. Feuerlöscher: fehlend, falsch platziert oder nicht geprüft

Die ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“) legt fest, wie viele Löschmitteleinheiten ein Betrieb je nach Grundfläche und Brandgefährdung vorhalten muss. Häufige Mängel: zu wenige Löscher, ungeeignete Löschmittel für die vorhandenen Brandklassen, Geräte hinter Regalen versteckt oder abgehängt – und vor allem überzogene Prüffristen. Feuerlöscher müssen regelmäßig durch eine befähigte Person instand gehalten werden; üblich ist ein Intervall von zwei Jahren. Praxistipp: Ein Blick auf die Prüfplakette jedes Löschers dauert Sekunden und gehört in jede Begehung.

4. Zu wenige oder gar keine Brandschutzhelfer

Nach § 10 ArbSchG muss der Arbeitgeber Beschäftigte benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen – die Brandschutzhelfer. In vielen Betrieben fehlt diese Ausbildung komplett, oder die Zahl der Helfer ist durch Fluktuation, Schichtbetrieb und Urlaubszeiten faktisch nicht mehr ausreichend. Wir übernehmen die Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer – praxisnah und rechtssicher.

Hinweis: Nach ASR A2.2 ist bei normaler Brandgefährdung in der Regel ein Anteil von mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer erforderlich. Bei erhöhter Brandgefährdung, Schichtbetrieb oder vielen betriebsfremden Personen kann deutlich mehr nötig sein. Eine Auffrischung der Ausbildung wird in Abständen von drei bis fünf Jahren empfohlen.

Praxistipp: Rechnen Sie nicht mit der Kopfzahl auf dem Papier, sondern mit der tatsächlichen Anwesenheit pro Schicht.

5. Fehlende oder veraltete Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 regelt in den Teilen A, B und C, wer sich im Brandfall wie zu verhalten hat – vom Aushang für alle Personen im Gebäude bis zu den Aufgaben von Beschäftigten mit besonderen Brandschutzfunktionen. Häufige Mängel: Es gibt gar keine Brandschutzordnung, sie stammt aus einer längst vergangenen Betriebsphase, oder die genannten Ansprechpartner haben das Unternehmen verlassen. Die DIN 14096 fordert, das Dokument mindestens alle zwei Jahre auf Aktualität zu prüfen. Praxistipp: Verknüpfen Sie die Prüfung mit einem festen Termin, etwa der jährlichen Unterweisung.

6. Flucht- und Rettungspläne zeigen einen alten Zustand

Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3 und DIN ISO 23601 sind überall dort erforderlich, wo Lage, Ausdehnung oder Nutzung der Arbeitsstätte es verlangen – etwa in unübersichtlichen Gebäuden oder bei hohem Publikumsverkehr. In der Praxis hängen oft Pläne, die mit dem realen Gebäude nichts mehr zu tun haben: Umbauten, neue Wände, verlegte Sammelstellen. Auch hier gilt ein Prüfturnus von längstens zwei Jahren. Ein Plan, der in die Irre führt, ist im Ernstfall gefährlicher als gar keiner. Gerne Flucht- und Rettungspläne erstellen und aktualisieren wir für Ihr Objekt. Praxistipp: Nach jedem Umbau gehören die Pläne automatisch auf den Prüfstand.

7. Mangelhafte Kennzeichnung und ausgefallene Sicherheitsbeleuchtung

Rettungswegschilder nach ASR A1.3, Kennzeichnung von Feuerlöschern und Brandmeldern, funktionierende Sicherheitsbeleuchtung: All das entscheidet darüber, ob Menschen in einem verrauchten Gebäude den Ausgang finden. Typische Mängel sind fehlende oder verdeckte Schilder, veraltete Piktogramme und Sicherheitsleuchten, deren Akkus nie geprüft wurden. Praxistipp: Gehen Sie Ihre Rettungswege einmal aus Sicht eines Besuchers ab, der das Gebäude nicht kennt – Lücken in der Kennzeichnung fallen so sofort auf.

8. Brandlasten dort, wo sie nicht hingehören

Verpackungsmaterial im Treppenraum, Papierlager neben der Elektroverteilung, Ladestationen für Lithium-Ionen-Akkus zwischen brennbarem Material: Unzulässig platzierte Brandlasten gehören zu den häufigsten und zugleich gefährlichsten Befunden. Treppenräume und Flure, die als Rettungsweg dienen, müssen grundsätzlich frei von Brandlasten bleiben. Gerade das Laden von Akkus – vom E-Bike bis zum Flurförderzeug – verdient heute besondere Aufmerksamkeit und klare betriebliche Regeln. Praxistipp: Definieren Sie feste, geeignete Lager- und Ladebereiche und kommunizieren Sie diese in der Unterweisung.

9. Ungeprüfte elektrische Anlagen und Geräte

Elektrizität zählt zu den häufigsten Brandursachen in Betrieben. Die DGUV Vorschrift 3 verlangt die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft; die konkreten Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Praxis fehlen Prüfnachweise oft ganz – oder private Geräte wie Wasserkocher, Heizlüfter und Mehrfachsteckdosen-Kaskaden tauchen in keiner Prüfliste auf. Praxistipp: Regeln Sie den Umgang mit privaten Elektrogeräten schriftlich und nehmen Sie sie entweder in die Prüfung auf oder verbannen Sie sie aus dem Betrieb.

10. Unterweisungen und Räumungsübungen bleiben aus

Die beste Technik nützt wenig, wenn niemand weiß, wie er sich im Brandfall verhalten soll. Nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 sind Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich zu unterweisen – zum Brandschutz gehören dabei Alarmierung, Verhalten im Brandfall, Fluchtwege und Sammelstellen. Ebenso häufig fehlt die praktische Probe: Eine Räumungsübung, die nie stattgefunden hat, offenbart ihre Schwachstellen erst im Ernstfall. Praxistipp: Dokumentieren Sie jede Unterweisung und jede Übung – ohne Nachweis gilt sie im Zweifel als nicht erfolgt.

So finden Sie Brandschutzmängel, bevor es die Behörde tut

Die genannten Mängel haben eines gemeinsam: Sie entstehen nicht durch böse Absicht, sondern durch Betriebsblindheit. Wer täglich an der verkeilten Brandschutztür vorbeigeht, sieht sie irgendwann nicht mehr. Genau deshalb ist der Blick von außen so wertvoll.

Eine systematische Brandschutzbegehung durch unser Ingenieurbüro deckt Schwachstellen strukturiert auf: Wir gehen Ihr Objekt Raum für Raum durch, gleichen den Ist-Zustand mit den geltenden Anforderungen ab und fassen die Ergebnisse in einem priorisierten Maßnahmenplan zusammen – vom Sofortmangel bis zur mittelfristigen Verbesserung. So wissen Sie genau, wo Sie stehen, was wirklich dringend ist und was Sie mit Bordmitteln selbst erledigen können. Als Ingenieurbüro mit dem Studienschwerpunkt vorbeugender und abwehrender Brandschutz verbinden wir dabei die normative Sicht des Planers mit der Einsatzerfahrung der Feuerwehrpraxis.

Fazit: Die meisten Mängel sind schnell behoben – wenn man sie kennt

Kein Unternehmen ist mängelfrei, und das erwartet auch niemand. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Schwachstellen kennen, die gefährlichsten zuerst beheben und den Zustand danach dauerhaft halten – durch klare Zuständigkeiten, regelmäßige Kontrollen und dokumentierte Unterweisungen. Der Aufwand dafür ist überschaubar. Die Alternative – ein Brand, eine Nutzungsuntersagung oder ein Streit mit dem Versicherer – ist es nicht.

Häufige Fragen zu Brandschutzmängeln in Unternehmen

Verantwortlich ist grundsätzlich der Arbeitgeber beziehungsweise die Geschäftsführung. Einzelne Aufgaben lassen sich schriftlich auf geeignete Personen übertragen, die Organisations- und Kontrollpflicht bleibt jedoch bei der Unternehmensleitung. Bei Verstößen drohen behördliche Auflagen und Bußgelder, bei Personenschäden auch strafrechtliche Konsequenzen.

Eine feste gesetzliche Frist für alle Betriebe gibt es nicht – der Turnus ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Praxis hat sich mindestens eine jährliche Begehung bewährt, ergänzt um anlassbezogene Kontrollen nach Umbauten, Nutzungsänderungen oder festgestellten Mängeln. Wichtig ist, jede Begehung mit Befunden und Maßnahmen zu dokumentieren.

In der Regel erhalten Sie eine Mängelliste mit Fristen zur Beseitigung; die Umsetzung wird nachkontrolliert. Bei gravierenden Gefahren kann die Behörde die Nutzung einzelner Bereiche oder des gesamten Gebäudes untersagen. Wer Mängel proaktiv selbst aufspürt und behebt, kommt in solche Situationen gar nicht erst.

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