Feuerlöscher im Betrieb: Prüffristen, Anzahl und Ausstattung nach ASR A2.2
Die Feuerlöscher Prüfung ist im Betrieb Pflicht: Feuerlöscher müssen mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen nach DIN 14406-4 gewartet werden; für Dauerdruck- und CO₂-Löscher kommen wiederkehrende Druckprüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinzu. Wie viele Feuerlöscher ein Betrieb vorhalten muss, richtet sich nach der Grundfläche und der Brandgefährdung der Arbeitsstätte – Maßstab ist die ASR…






